Grösse des Siedlungsgebiets kommt vor den Grossen Rat
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Die öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans stiess auf viel Interesse
Zum Richtplanentwurf des "Anpassungspakets Siedlungsgebiet" sind 721 Eingaben von 212 Mitwirkenden eingegangen. Jetzt unterbreitet der Regierungsrat die bereinigte Vorlage dem Grossen Rat zur Beschlussfassung.
Nach der Annahme der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung am 3. März 2013 müssen alle Kantone die Grösse und die Verteilung des Siedlungsgebiets gesamthaft für die nächsten 25 Jahre festlegen. Neue Einzonungen sind dann als Massnahme gegen die Zersiedlung nur noch innerhalb dieser Fläche möglich. Was dieser Volksentscheid für den Aargau bedeutet, wird jetzt sichtbar.
Wachstumsannahmen im Fokus
Während der öffentlichen Mitwirkung vom 19. Mai bis zum 20. September 2014 sind sehr unterschiedliche und teilweise gegensätzliche Stellungnahmen eingegangen. Bereits die Bevölkerungsprognose, welche der Vorlage zugrunde liegt, hat eine grundsätzliche Debatte rund um das zukünftige Wachstum des Kantons ausgelöst. Verschiedene Parteien und Organisationen wünschen weit geringere Wachstumsannahmen. Hierzu ist zu sagen, dass es sich bei der Wachstumsprognose nicht um ein Ziel handelt, sondern einzig um eine Abschätzung darüber, was eintreffen könnte. Ziel der geplanten Anpassung des Richtplans ist es, für den Fall eines solchen Wachstums so vorbereitet zu sein, dass dieses Wachstum raumverträglich und unter Wahrung einer hohen Siedlungs- und Wohnqualität aufgenommen werden kann. Trifft das Wachstum nicht ein, sind die späteren Einzonungen im vorsorglich festgelegten Siedlungsgebiet weder notwendig noch möglich. In diesem Fall passiert nichts Nachteiliges, die Flächen verbleiben in der Landwirtschaftszone.
Siedlungsgebiet nach Mass
Zur zukünftigen Grösse des Siedlungsgebiets gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Ein Teil der Mitwirkenden lehnt die Erweiterung des Siedlungsgebiets ab oder fordert eine Reduktion. Zusätzliches Siedlungsgebiet soll nach ihrer Meinung vollständig durch Auszonungen kompensiert werden. Im Kanton Aargau wurden Ende des letzten Jahrhunderts rund 2'600 ha Bauzone ausgezont. Was heute noch besteht, sind mit wenigen Ausnahmen Bauzonen mit zahlreichen aber kleinflächigen, unüberbauten Lücken. Diese können weder rechtlich (sie gehören zum weitgehend überbauten Gebiet) noch planerisch sinnvoll ausgezont werden. Noch bestehende, grössere auszonbare Randflächen werden mit der Vorlage zur Reduktion vorgeschlagen. Im Rahmen der Nutzungsplanungen sind für den Bedarf für 15 Jahre noch weitere, kleinflächige Auszonungen erforderlich und möglich. Insgesamt werden dies jedoch wenige Flächen sein. Um das prognostizierte Wachstum an den geeigneten, gut erschlossenen und nachgefragten Lagen zu ermöglichen, ist jedoch die massvolle Erweiterung des Siedlungsgebiets zwingend erforderlich.
Unverzichtbare Innenentwicklung
Auch bei den vorgeschlagenen Mindestdichten zur Innenentwicklung gibt es ein breites Spektrum – von einer grundsätzlichen Ablehnung bis zum Ruf nach höheren Dichten. Sehr viele Eingaben fordern neue Instrumente, um die Innenentwicklung effizient umzusetzen. Solche Instrumente sind im Rahmen der bevorstehenden Baugesetzrevision vorgesehen und dort zu diskutieren. Die Innenentwicklung ist letztlich das Hauptziel der erfolgten Raumplanungsgesetzrevision und damit auch der vorliegenden Richtplananpassung.
Aus kantonaler Sicht sind die angenommenen Mindestdichten für den Aargau realistische Werte, wie die effektiv erfolgte Innenentwicklung der letzten Jahre zeigt. Bei der Umsetzung in der Nutzungsplanung besitzen die Gemeinden einen grossen Spielraum, da die planerische Realisierbarkeit nicht pro Zone, Quartier oder Areal sondern einzig für den Durchschnitt des gesamten Wohngebiets der Gemeinde nachzuweisen ist. Zudem soll neu ermöglicht werden, dass ein Nachweis auch gemeindeübergreifend möglich ist, also eine Gemeinde im Verbund mit benachbarten Gemeinden den Wert auch unterschreiten kann.
Ergebnisse im Detail
Die vollständigen Resultate der Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung werden in Form eines Auswertungsberichts und Auswertungstabellen im Internet unter www.ag.ch/raumentwicklung publiziert.
Der Regierungsrat überweist nun die Botschaft zur Anpassung des Richtplans an den Grossen Rat. Nach dem Beschluss des Grossen Rats wird der Richtplan unmittelbar dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Mit dieser Genehmigung wird Anfang 2016 gerechnet. Danach kann die Umsetzung der neuen Vorgaben zum Siedlungsgebiet im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanungen erfolgen.