Golfplatz Mägenwil/Wohlenschwil kommt vor Grossen Rat
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Regierungsrat beantragt Anpassung des Richtplans
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Festsetzung eines Golfplatzes im Richtplan. Das Projekt der Genossenschaft Migros Aare sieht die Schaffung eines öffentlichen Golfplatzes im Gebiet nördlich der Dorfzentren von Mägenwil und Wohlenschwil vor.
Die Vernehmlassung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans hat im Frühjahr 2003 stattgefunden. Die öffentliche Auflage ist auf grosses Interesse gestossen - rund hundert Stellungnahmen sind im Baudepartement eingetroffen. Die Gemeinden, Regionalplanungsverbände und Parteien haben sich zustimmend geäussert. Vier Organisationen formulierten verschiedene Bedingungen an die Festsetzung im Richtplan. Sieben betroffene Grundeigentümer haben es vehement abgelehnt, ihr Land für das Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Auch einige Privatpersonen haben sich ablehnend geäussert.In der Zwischenzeit hat die Initiantin des Projekts die Situation neu beurteilt und ein redimensioniertes Grobkonzept erarbeitet. Dieses weist nach, dass auch ohne Einbezug der ablehnenden Grundeigentümer die Errichtung einer Golfanlage realistisch ist. Für die dazu erforderlichen Flächen liegen schriftliche Absichtserklärungen über die Verpachtung vor.Der Regierungsrat hat das Vorhaben unter den aktuellen Randbedingungen eingehend geprüft. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass der geplante Golfplatz mit den übrigen Inhalten des Richtplans und den Schutzanliegen vereinbar ist, wenn sich die weitere Planung und Realisierung an bestimmte Auflagen hält. Diese Bestimmungen werden mit dem Beschluss des Grossen Rates verknüpft und betreffen vor allem die Einpassung der Anlage in die Landschaft, die öffentliche Zugänglichkeit des Gebiets sowie den Schutz des Bodens und des Wildbestands.Der Grundsatzentscheid über den neuen Golfplatzstandort liegt jetzt beim Grossen Rat. Wenn das Kantonsparlament der Anpassung des Richtplans zustimmt, kann das Projekt im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung den Gemeindeversammlungen von Mägenwil und Wohlenschwil vorgelegt werden.