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Gleiche Wettbewerbschancen für den Aargau :
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Beitritt zum Konkordat über den Abbau technischer Handelshemmnisse

Der Regierungsrat will die Wettbewerbsfähigkeit von aargauischen Produkten und Unternehmen im In- und Ausland erhalten und stärken.

Das Konkordat zum Abbau technischer Handelshemmnisse hat zum Ziel, durch eine Harmonisierung technischer Normen gleiche Wettbewerbschancen zu schaffen und also Handelshemmnisse abzubauen.

Im EU-Raum bestimmt die sogenannte EU-Bau-produkterichtlinie die technischen Anforderungen an Bauprodukte und Bauwerke. Ob ein bestimmtes Produkt diese Anforderungen erfüllt und zum Markt zugelassen ist, werden dereinst anerkannte Zertifizierungsstellen feststellen. Für die Schweiz ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre technischen Normen ebenfalls zu harmonisieren und dem EU-Recht anzupassen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Zertifizierungsstellen gegenseitig anzuerkannt und der Marktzugang gesichert werden kann.

Der Bund stellt mit dem Bundesgesetz über Bauprodukte die erforderliche Rechtsanpassung sicher. Soweit die Zuständigkeit beim Kanton liegt, soll das Konkordat die Lücke füllen. Der Regierungsrat stellt daher in seiner Botschaft dem Grossen Rat den Antrag, den Beitritt zum Konkordat zu beschliessen.

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