Gleich lange Spiesse für den Aargau
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Submissionsdekret: Erhöhung der Schwellenwerte
Der Regierungsrat hat die Botschaft für eine Teilrevision des Submissionsdekrets an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit der Revision sollen bei der Ausschreibung von Aufträgen der öffentlichen Hand gleich lange Spiesse für die Aargauer Anbietenden geschaffen werden.
Der Aargau kennt seit Jahrzehnten ein sehr liberales Submissionsrecht, bisher sogar ohne alle Schwellenwerte. Mit der Einführung des eidgenössischen Binnenmarktgesetzes konnte sich der Aargau folglich rasch umstellen. Die anderen Kantone kamen erst später und waren weniger liberal. Sie operierten mit höheren Schwellenwerten als der Aargau. Der Marktzugang für ausserkantonale Anbietende war somit bisher im Aargau einfacher als für aargauische Anbietende in den andern Kantonen: Die Aargauer sind in den andern Kantonen benachteiligt.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat aufgrund eigener Beurteilung und aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses vom Sommer 1999 eine Anhebung der Schwellenwerte auf das Niveau der Nachbarkantone: Der Schwellenwert für die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen des Bauhauptgewerbes soll neu auf 500'000 Franken, derjenige für die öffentliche Ausschreibung von Dienstleistungen, Lieferungen und Beschaffungen des Baunebengewerbes auf Fr. 250'000 Franken festgesetzt werden.
Neu wird bei Lieferungen, Dienstleistungen und Bauaufträgen des Baunebengewerbes von 150'000 bis 250'000 Franken, bzw. bei Bauaufträgen des Bauhauptgewerbes von 300'000 bis Fr. 500'000 Franken das so genannte Einladungsverfahren eingeführt. Dabei sind mindestens drei Anbietende nach Wahl der Vergabestelle zur Angebotsabgabe einzuladen. Ziel der Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens ist unter anderem die Förderung des Wettbewerbs. Mit dem Einladungsverfahren soll im genannten Bereich ein wirksamer Wettbewerb gewährleistet werden.
Das freihändige Verfahren ist laut Dekretsentwurf bis 150?000 Franken für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauaufträge des Baunebengewerbes und bis 300'000 Franken für Bauaufträge des Bauhauptgewerbes zulässig. In diesem Umfang können Aufträge direkt vergeben werden. Dabei bleibt es der Vergabestelle überlassen, ob sie durch die Einladung verschiedener Anbietender zur Angebotsabgabe eine Wettbewerbssituation schafft.
Eine Aenderung wird ferner für die Zuschlagskriterien vorgeschlagen: Werden keine Zuschlagskriterien genannt, so sollen erstens die Qualität und zweitens der Preis für den Zuschlag massgebend sein.Der Bund tendiert zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens in den Kantonen. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission kommt in einer im Entwurf vorliegenden Empfehlung zum Schluss, dass aus Sicht des Binnenmarktes Schweiz der Schwellenwert für die Ausschreibung beim Bauhauptgewerbe bei 300'000 Franken liegen sollte. Dienstleistungen, Lieferungen und Beschaffungen des Baunebengewerbes wären ab 150'000 Franken öffentlich auszuschreiben.