Getötete Wildschweine in Böttstein: Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Zurzach
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat am 25. Januar 2016 im Zusammenhang mit den am 7. Oktober 2015 in Böttstein getöteten Wildschweinen beim Bezirksgericht Zurzach Anklage gegen einen 55-Jährigen erhoben. Am 23. März 2016 kommt es zur Gerichtsverhandlung in Bad Zurzach.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrfache Tierquälerei, mehrfache Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, mehrfache Übertretung des Aargauischen Jagdgesetzes sowie Verletzung der Verkehrsregeln vor. Sie wird ihre Anträge an der Hauptverhandlung bekannt geben.
Ort und Ablauf der Verhandlung
Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach (Gesamtgericht) findet am 23. März 2016, 08:30 Uhr, statt (Rathaus Bad Zurzach, Gerichtssaal). An der Verhandlung werden Zeugen sowie der Beschuldigte befragt. Anschliessend erfolgen die Parteivorträge. Die Verhandlung ist öffentlich; die Platzzahl im Gerichtssaal ist beschränkt.
Anmeldung der Medien
Aus organisatorischen Gründen werden die Medienschaffenden, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, ersucht, sich bis spätestens Montag, 21. März 2016, 14:00 Uhr, beim Gerichtspräsidium Zurzach unter Angabe des Medienunternehmens, der Anzahl der teilnehmenden Medienschaffenden mit Namen, Vornamen, E-Mail-Adressen und unter Beilage eines Medienausweises per E-Mail an debora.wuffli@ag.ch zu akkreditieren.
Die Medienschaffenden erhalten die Anklageschrift am Verhandlungstag ab 08:00 Uhr auf der Gerichtskanzlei. Weitere Informationen im Vorfeld der Verhandlung werden seitens des Gerichts nicht erteilt.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes nicht gestattet sind (Art. 71 Abs. 1 Strafprozessordnung). Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.