Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2025 liegt vor
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Regierungsrat gibt Bericht für die Anhörung frei
Nach 2005 und 2010 liegt die dritte Auflage der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) vor. Der Regierungsrat hat die GGpl 2025, die einen Planungshorizont von zehn Jahren hat, zur Anhörung freigegeben.
Das Spitalgesetz sieht vor, dass die GGpl periodisch überarbeitet wird. Nach der Einführung der Pflege- und Spitalfinanzierung ist für den Regierungsrat der Zeitpunkt gekommen, um die GGpl neu zu fassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die GGpl neben den gesetzlichen Grundlagen die Hauptreferenz für gesundheitspolitische Weichenstellungen ist.
Das Gesundheitssystem wird in den kommenden Jahren geprägt sein von einem neuen Verständnis von Gesundheit, das nicht nur auf physische Aspekte fokussiert, sondern ein Zusammenspiel physischer, psychischer und sozialer Komponenten umfasst. Der medizinisch-technische Fortschritt, bessere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sowie eine höhere Lebenserwartung mit einem steigenden Konsum an Versorgungsleistungen sind zudem Rahmenbedingungen, die das Gesundheitswesen nachhaltig beeinflussen. Damit verbunden sind Fragen nach Kosten und Nutzen, personellen und finanziellen Ressourcen sowie der Rolle der Patientinnen und Patienten.
Individuelle und strukturelle Perspektive
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen nimmt die übergeordnete strategische Ausrichtung der Gesundheitspolitik im Kanton Aargau eine doppelte Perspektive wahr und schliesst sowohl individuelle als auch strukturelle Aspekte des Gesundheitswesens ein. Gesundheitspolitik hat demnach zum Ziel, die bestmögliche Gesundheit mit den politisch zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu gewährleisten. Gemäss diesem Ziel werden für die GGpl 2025 drei Teilzielsetzungen formuliert, von denen sich eine auf die individuelle Ebene des Gesundheitsverhalten (Befähigung) und deren zwei auf die strukturelle Ebene beziehen.
Im Rahmen der Befähigungszielsetzung wird angestrebt, Menschen im Kanton Aargau zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit zu befähigen. Die Versorgungszielsetzung ihrerseits beinhaltet bedarfsgerechte und kostengünstige Versorgungsangebote in der notwendigen Qualität. Die Finanzierungszielsetzung schliesslich strebt die langfristige Finanzierbarkeit des aargauischen Gesundheitswesens im Interesse der Leistungsbezüger, Prämien- und Steuerzahler an.
Zwei funktionale, sechs themenspezifische Strategien
Zwei funktionale sowie sechs themenspezifische Strategien mit strategischen Schwerpunkten stützen die Erreichung der übergeordneten strategischen Ausrichtung. Bei den funktionalen Strategien handelt es sich um die zwei Querschnittsthemen Integrierte Versorgung und digitale Vernetzung beziehungsweise die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an qualifiziertem Fachpersonal. Die sechs themenspezifischen Strategien befassen sich in vier strategischen Geschäftsfeldern mit der ambulanten Akutversorgung, der stationären Akutversorgung, der Langzeitversorgung sowie der Gesundheitsförderung und Prävention.
Die langfristige und umfassende Formulierung der Strategien und strategischen Schwerpunkte ermöglicht es, ihre Umsetzung jeweils sowohl in Bezug auf die Versorgungssituation als auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen zu bewerten und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Die Anhörung dauert bis 2. Oktober 2015. Die Beratung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2025 ist im Sommer 2016 vorgesehen.
Die Anhörungsunterlagen sind vollständig einsehbar unter: www.ag.ch/vernehmlassungen