Gesundheit: Digitale Kommunikation im Vormarsch
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Regierungsrat legt Botschaft für eHealth-Pilotprojekte vor
Der Regierungsrat hat die Botschaft für eine Anpassung des kantonalen Datenschutzgesetzes und des Gesundheitsgesetzes an den Grossen Rat überwiesen. Diese gesetzlichen Anpassungen bilden die rechtliche Basis für die schrittweise Umsetzung von eHealth im Kanton Aargau.
Mit eHealth sollen die behandlungsrelevanten Daten der Patientinnen und Patienten für jede Ärztin und jeden Arzt jederzeit und überall digital zur Verfügung stehen. Dabei sollen die Patientinnen und Patienten ebenfalls Zugriff auf diese Daten haben. eHealth hat zum Ziel, schweizweit das sogenannte elektronisches Patientendossier (ePatientendossier) einzurichten. Der digitalisierte Austausch von behandlungsrelevanten Daten erfolgt innerhalb und zwischen sogenannten eHealth-Gemeinschaften. Um eine eHealth-Gemeinschaft aufzubauen müssen insbesondere organisatorische und finanzielle, inhaltliche, technische und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Der Grosse Rat berät diese Botschaft in 1. Lesung voraussichtlich am 18. März 2014.
Aufbau einer eHealth-Gemeinschaft als Ziel
Der Regierungsrat hat mit der Überweisung der Botschaft für die Anpassung des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) und des Gesundheitsgesetzes (GesG) einen ersten, konkreten Schritt in Richtung Aufbau einer eHealth-Gemeinschaft Aargau getätigt. Mit der Ergänzung des IDAG soll der Regierungsrat die Möglichkeit erhalten, befristete Pilotprojekte zu bewilligen, die schrittweise den datenschutzrechtlich einwandfreien Aufbau des ePatientendossiers zum Ziel haben.
Dabei steht das sogenannte "automatisierte Abrufverfahren" im Zentrum: Die behandlungsrelevanten Daten werden dezentral beim Behandelnden gesondert, standardisiert abgespeichert. Eine standardisierte Kommunikationsinfrastruktur kann die Patientinnen und Patienten identifizieren und ihre dezentral gespeicherten Daten zu einem Dossier zusammenführen. Damit wird auch die persönliche Datenhoheit der Patientinnen und Patienten gestärkt. Ein ausgeklügeltes Regelwerk ermöglicht es ihnen, die für ihre Behandlung relevanten Daten mit ihren Ärztinnen und Ärzten gemeinsam zu bewirtschaften. Die Anpassungen des IDAG und des GesG dienen schliesslich auch dazu, den Kanton Aargau und seine Leistungserbringer im Gesundheitswesen fit für die Umsetzung des Elektronischen Patientendossier-Gesetzes (EPDG) zu trimmen. Das Bundesgesetz soll 2017 in Kraft treten.
Pilotprojekte als Basis für die Umsetzung
eHealth beschreibt den Soll-Zustand in Bezug auf die Datenhaltung und die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. eHealth ist aber kein fertiges Umsetzungskonzept. Der Weg vom Ist-Zustand zu einem Gesundheitswesen, das hauptsächlich digital kommuniziert, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Um schrittweise das ePatientendossier einzuführen sind Pilot-projekte mit automatisierten Abrufverfahren unabdingbar.
Ebenso wichtig ist aber auch die Koordination der eHealth-Aktivitäten im Kanton. Die Ergänzung des Gesundheitsgesetzes soll dem Kanton ermöglichen, diese in der Gesundheitslandschaft Aargau zu fördern, zu koordinieren und zu steuern.
Mit dem 'Programm eHealth Aargau 2015' hat der Regierungsrat bereits 2011 den Beschluss gefasst, während vier Jahren, von 2012 bis 2015, eHealth koordiniert, zielgerichtet und insbesondere nutzenorientiert zu lancieren. Das Programm will bis Ende 2015 die organisatorischen, finanziellen, inhaltlichen, technischen und eben rechtlichen Grundlagen für den Aufbau einer eHealth-Gemeinschaft Aargau vorlegen.