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Gesetzliche Grundlage für Disziplinarmassnahmen in geschlossenen Einrichtungen :
Grossrätliche Kommission stimmt der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetzes zu

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Disziplinarmassnahmen in geschlossenen Einrichtungen wie dem Jugendheim Aarburg einstimmig zu.

Die Disziplinarmassnahmen für jugendstrafrechtlich Eingewiesene basieren auf dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung. Mit der Aufnahme eines neuen Paragrafen im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz kann die Gesetzeslücke für zivilrechtlich eingewiesene Jugendliche geschlossen werden. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage wird die Anordnung von Disziplinarmassnahmen auch für zivilrechtlich eingewiesene Fälle legitimiert

Aufgrund einer gewissen Dringlichkeit beantragt der Regierungsrat, die Frist zwischen der ersten und der zweiten Beratung auf einen Monat zu verkürzen.

Die erste Beratung findet voraussichtlich am 20. September 2016 statt.

  • Grosser Rat