Gesetzliche Grundlage für Datenbekanntgabe an Fachstelle Personalsicherheit
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Grossratskommission stimmt Änderung des Organisationsgesetzes zu
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung des Präsidenten Matthias Jauslin an ihrer Sitzung vom 13. November 2014 die Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) beraten. Bei der anstehenden Änderung des Organisationsgesetzes geht es darum, eine Rechtsgrundlage für die seit 1. Januar 2013 operativ tätige Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) zu schaffen.
Die Kommission ist grundsätzlich für eine solche Fachstelle, die exponierten Personen aus der Verwaltung und diversen Behörden im Sinne eines Bedrohungsmanagement begleitend zur Seite stehen soll. In ihrer beratenden und künftig auch präventiven Tätigkeit hat die Fachstelle Kontakt mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden (Oberstaatsanwaltschaft und Kantonspolizei). Da in der Praxis eine Einwilligung der gewalttätigen oder drohenden Person zur Datenbekanntgabe kaum erhältlich gemacht werden kann, bedingt dies gemäss dem kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) eine gesetzliche Grundlage.
Angliederung der Fachstelle Personalsicherheit in Frage gestellt
Die Fachstelle Personalsicherheit wird heute im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) unter der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz geführt. Aus der Kommission wurde der Antrag gestellt, der Regierungsrat soll die Fachstelle Personalsicherheit bei der Kantonspolizei ansiedeln, dadurch bestehende Synergien nutzen und die nähere Ausgestaltung durch eine Verordnung regeln. Die Ansiedlung beim DGS entspricht gemäss Antragsteller einer Doppelspurigkeit, da die Kantonspolizei bereits heute Beratungsaufgaben wahrnehme, die von hoher Qualität seien. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder lehnt eine Ansiedlung bei der Kantonspolizei jedoch vor allem deshalb ab, weil es sich dann nicht mehr um ein niederschwelliges Angebot handle. Die Hemmschwelle sei viel höher, sich im Bedarfsfall an die Kantonspolizei zu wenden, als an eine externe Stelle beim DGS. Es handle sich ausserdem um eine operative Frage, die durch den Regierungsrat gelöst werden soll. Der Antrag wurde mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Kommission befürchtet weiteren Personalbedarf
Im Weiteren weist die Kommission auf die Gefahr hin, dass die Fachstelle Personalsicherheit wohl früher oder später zusätzlich Personalaufwand generieren wird. Dies vor allem, weil eine zusätzliche Ausweitung der beratenden und präventiven Tätigkeit auf die kommunalen Behörden und Verwaltungen vorgesehen ist. Das Departement Gesundheit und Soziales weist jedoch darauf hin, dass es weiteren Personalbedarf mit internen Kompensationen auffangen wird. In der Schlussabstimmung stimmt die Kommission der Ände-rung des Organisationsgesetzes mit 8 zu 4 Stimmen zu.
Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im Dezember 2014.