Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Gesetzgebung zum Anstellungsrecht für Lehrpersonen ist nun komplett :
GAL, Lohndekret und Verordnung treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) verabschiedet. Sie enthält Detailbestimmungen zum Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen und zur Gestaltung der Arbeitszeit. Organisatorische Fragen im Bereich der Schulführung und Schulleitung sind ein weiterer Bestandteil.

Nachdem im Mai 2003 die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) mit grossem Mehr angenommen haben, am 24. August dieses Jahres der Grosse Rat das dazugehörige Lohndekret (LDLP) verabschiedet hat, hat nun der Regierungsrat mit der entsprechenden Verordnung diese Gesetzgebung abgeschlossen. Alle drei Erlasse sind so weit wie möglich abgestimmt auf die parallele Gesetzgebung für das kantonale Personal. Die Erlasse treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Konsequenzen hat die Verordnung im Bereich der Festlegung der Normalpensen. Die vom Regierungsrat vorgenommenen Änderungen konnten bereits im Rahmen der für das Lohndekret nötigen Kostenberechnungen bis auf wenige Ausnahmen berücksichtigt werden. Im Umsetzungsprozess werden auch die entstehenden Kosten nachgeprüft und den Planungszahlen gegenübergestellt werden.
Umsetzung verläuft planmässig
Als Vorbereitung auf das neue Anstellungsrecht fanden bisher zehn Schulungshalbtage mit Schulbehörden statt. An zwei vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband alv organisierten Grossveranstaltungen informierte das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) interessierte Lehrpersonen. Behörden und Lehrpersonen haben zudem die Möglichkeit, via E-Mail Fragen zu einzelnen Problemen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden laufend aufbereitet und im Internet (www.ag.ch/gal) publiziert. Auf dieser Internetseite sind auch die wichtigsten Dokumente zum neuen Anstellungsrecht abrufbar. Aufgrund der Vorarbeiten ist das BKS zuversichtlich, dass die Beteiligten die Umsetzung von GAL und Folgeerlassen auf den 1. Januar 2005 leisten können.

  • Staatskanzlei