Gesetzessammlung und Amtsblatt sind neu rechtsverbindlich im Internet
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Seit dem 1. Januar 2012 hat die Papierform des Amtsblatts und der Gesetzessammlungen ausgedient
Als erster Kanton der Schweiz geht der Aargau zu einer rein elektronischen Verbreitung des Amtsblatts und der Gesetzessammlungen über. Die Publikationsgebühren des Amtsblatts sinken dadurch um rund zwanzig Prozent. Die Publikation wird auf Freitag vorgezogen. Im Lauf des Jahres 2012 wird das Amtsblatt auch als App erscheinen.
Pionierfunktion des Kantons Aargau
Der Aargau ist der erste Kanton, der auf den Druck des Amtsblatts und der Gesetzessammlungen verzichtet. Die Staatskanzlei beschreitet mit der reinen Internetpublikation Neuland. Die Verwendung erhöhter Sicherheitsstandards und die Erschliessung des Amtsblatts mittels Suchfunktion sind wichtige Neuerungen im Rahmen des Informationsauftrags des Kantons. Im Laufe des Jahres 2012 geht der Kanton Aargau noch einen Schritt weiter und stellt das Amtsblatt in Form einer Applikation für Smartphones und Tablet-PCs zur Verfügung.