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Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau einstimmig genehmigt :
Kommissionsberatung unter dem Eindruck der aktuellen Hochwassersituation

Die Sicherheitskommission des Grossen Rates hat die Botschaft und das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau einstimmig genehmigt. Das neue Gesetz verankert den Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau und legt gleichzeitig die Grundlagen für den Zivilschutz, aufgrund des neuen Bundesgesetzes, fest.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit unter dem Vorsitz von Grossrat Dieter Egli hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2005 die Botschaft und das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG) beraten. Das neue Gesetz verankert den Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau und legt gleichzeitig die Grundlagen für den Zivilschutz, aufgrund des neuen Bundesgesetzes, fest. Die Kommission hat die Botschaft und das Gesetz einstimmig genehmigt. Das Gesetz wird voraussichtlich vom Grossen Rat im Herbst 2005 in 1. Lesung beraten.

Die Beratung stand unter dem Eindruck der aktuellen, teils dramatischen Hochwassersituation im Kanton und dem damit verbundenen ausserordentlichen Einsatz der Hilfskräfte. Die Kommission für öffentliche Sicherheit konnte sich davon überzeugen, dass die Einsatzorganisationen gut funktionieren. Auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe, Zivilschutz) und die Verantwortlichen in den Gemeinden haben sich bewährt. Die Kommission dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz zum Wohle der Bevölkerung im Kanton Aargau.

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