Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
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Gemeinden bestimmen Gemeindeversammlung oder Gemeinderat als Einbürgerungsinstanz
Die Kommission für Justiz des Grossen Rats hat die Beratungen zur Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes abgeschlossen. Auch künftig sollen die Gemeinden die Integration der Gesuchstellenden beurteilen. Sie wenden dazu Prüfungsunterlagen des Kantons an, was zur Angleichung der Einbürgerungspraxis führen wird. Einbürgerungsgesuche sind öffentlich auszuschreiben. Die Gemeinden können in ihrer Gemeindeordnung bestimmen, ob die Gemeindeversammlung bzw. der Einwohnerrat oder der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig ist.
Die Kommission legt Wert auf eine gute sprachliche und staatsbürgerliche Integration sowie auf einen einwandfreien Leumund der Gesuchstellenden. Dazu sollen kantonal einheitlich geregelte Sprachtests und staatsbürgerliche Prüfungen eingesetzt werden. Alle Gesuchstellenden haben Strafregister- und Betreibungsregisterauszüge vorzulegen. Vor dem Gesuch ist ein Aufenthalt von mindestens drei Jahren in der aargauischen Gemeinde erforderlich, in der man eingebürgert werden will. Die minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz beträgt zur Zeit zwölf Jahre. Der Bundesrat hat dem Parlament die Senkung auf acht Jahre beantragt. Die Gesuchstellenden haben eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie die Achtung der Werte der Bundes- und Kantonsverfassung bestätigen.
Gemeindeversammlung oder Gemeinderat?
Grundsätzlich sichern die Gemeindeversammlungen bzw. die Einwohnerräte das Gemeindebürgerrecht zu. Die Gemeinden können diese Kompetenz aber in ihrer Gemeindeordnung dem Gemeinderat delegieren, wozu eine Volksabstimmung erforderlich ist. Das Kantonsbürgerrecht verleiht der Grosse Rat, dessen Entscheide an das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht weiterziehbar sind. Zur Vorberatung der grossrätlichen Einbürgerungsentscheide soll wieder eine besondere Einbürgerungskommission geschaffen werden.
Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes
Obwohl sich die Überarbeitung des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene verzögert, muss das kantonale Gesetz wegen der bereits erfolgten Änderungen des Bundesrechts und der weiter entwickelten Bundesgerichtspraxis revidiert werden. Insbesondere sind die Einbürgerungsentscheide der Gemeinden und des Kantons gerichtlich anfechtbar geworden. Falls die gegenwärtige Revision auf Bundesebene rechtzeitig abgeschlossen wird, kann sie in der zweiten Beratung des kantonalen Gesetzes berücksichtigt werden.
Am 8. Mai 2012 im Grossen Rat
In der Gesamtabstimmung genehmigte die Kommission die Totalrevision mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Grosse Rat wird diese Vorlage voraussichtlich am 8. Mai 2012 behandeln.