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Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht

Nach eingehender Beratung stimmte die Kommission für Justiz in zweiter Lesung dem Gesetzesvorschlag des Regierungsrats mehrheitlich zu.

Zu eingehender Diskussion Anlass gab der Entscheid des Regierungsrats, die Vorlage trotz hängiger Revision des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene dem Grossen Rat vorzulegen. Weil nicht absehbar ist, wann das Geschäft in den eidgenössischen Räten abgeschlossen sein wird, trat die Kommissionsmehrheit aufgrund des Regelungsbedarfs auf kantonaler Ebene auf die Vorlage ein. In der Beratung umstritten waren vor allem die Fragen, ob für eine Einbürgerung die Niederlassungsbewilligung vorausgesetzt werden soll und ob das Einbürgerungsverfahren im Kanton Aargau fortgesetzt werden kann, wenn die gesuchstellende Person nach dem Einbürgerungsentscheid auf Gemeindeebene in einen anderen Kanton umzieht.

In der Gesamtabstimmung genehmigte die Kommission die Totalrevision mit 9 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Die Beratung im Grossen Rat ist für den März 2013 vorgesehen.

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