Geschäftsbericht der Gerichte Kanton Aargau 2015
Die Gerichte Kanton Aargau veröffentlichen den Geschäftsbericht für das Jahr 2015. Dieser schafft einen Überblick über den Geschäftsgang und die Geschäftszahlen. Mit rund 45'500 Falleingängen waren die Aargauer Gerichte auch im Berichtsjahr ausserordentlich stark belastet.
Der Geschäftsbericht 2015 weist für die Aargauer Gerichtsbarkeit rund 45'500 eingegangene Fälle aus. Konkret verteilen sich diese auf
- das Obergericht
- die elf Bezirksgerichte
- das Spezialverwaltungsgericht
- das Zwangsmassnahmengericht
- die Anwaltskommission
- die Schlichtungsbehörden
- das Konkursamt
Insgesamt leistungsstarke, aber überlastete Gerichte
Gegenüber dem Vorjahr waren damit 2,2 Prozent mehr Falleingänge zu verzeichnen. Nachdem die Verfahren bereits 2014 um 11,0 Prozent zugenommen hatten, bleiben die Aargauer Gerichte ausserordentlich stark belastet. Davon besonders betroffen waren nach wie vor die elf Bezirksgerichte. Bei ihnen gingen im vergangenen Jahr insgesamt über 37'000 neue Fälle ein. Die Verfahren des Kindes- und Erwachsenenschutzes stagnierten insgesamt auf dem hohen Niveau von 2014, weshalb es bei den familiengerichtlichen Abteilungen zu keiner Entspannung kommen konnte (Einzelheiten können dem Geschäftsbericht 2015 entnommen werden, in dem erstmals detaillierte KESR-Zahlen ausgewiesen werden können). Dennoch gelang es den Familiengerichten, alle nach altem Vormundschaftsrecht angeordneten Massnahmen fristgerecht auf Ende 2015 in das neue Recht zu überführen. Mit Hilfe eines Monitorings wurden zusätzlich die Optimierungsmöglichkeiten in den Abläufen geprüft und umgesetzt.
In den übrigen Bereichen der Aargauer Rechtsprechung 2015 zeigte sich die Belastungssituation insgesamt ausgeglichen.
Finanzen
Die Rechnung der Gerichte Kanton Aargau für 2015 schliesst mit Ausgaben von 88,20 Millionen Franken und Einnahmen von 25,10 Millionen Franken (Saldo 63,10 Millionen Franken). Die Überschreitung des Budgets um 1,75 Millionen Franken oder 2,9 Prozent ist auf die unvorhergesehene Zunahme der amtlichen Honorare und des Aufwands für die unentgeltliche Rechtspflege zurückzuführen. Die Aargauer Gerichte finanzierten sich damit zu 28,5 Prozent selber (Deckungsgrad; Vorjahr: 26,5 Prozent).