Geschäftsbericht der Gerichte Kanton Aargau 2014
Die Gerichte Kanton Aargau veröffentlichen den Geschäftsbericht für das Jahr 2014. Dieser schafft einen Überblick über den Geschäftsgang und die Geschäftszahlen. Mit rund 45'000 Falleingängen waren die Aargauer Gerichte auch im Berichtsjahr ausserordentlich stark belastet.
Der Geschäftsbericht 2014 weist für die Aargauer Gerichtsbarkeit rund 45'000 eingegangene Fälle aus. Diese verteilen sich auf folgende Organisationseinheiten:
- Obergericht
- Elf Bezirksgerichte
- Spezialverwaltungsgericht
- Zwangsmassnahmengericht
- Anwaltskommission
- Schlichtungsbehörden
- Konkursamt
Gegenüber dem Jahr 2013 entsprechen diese Fallzahlen einer Zunahme von 11 Prozent und gegenüber dem Jahr 2012 sogar einer solchen von 63 Prozent. Die massive Steigerung war nicht voraussehbar und ist auf die neuen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) zurückzuführen. Die nach wie vor ausserordentlich hohe Geschäftslast führte an den familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte zu personellen Engpässen. Davon besonders betroffen war auch die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts. Als Reaktion darauf beantragte die Justizleitung beim Grossen Rat einen Personalausbau an den Familiengerichten. Diesem Antrag wurde nur teilweise mit Verlängerung von sieben befristeten Stellen bis ins Jahr 2017 Folge gegeben.
Insgesamt leistungsstarke, aber überlastete Gerichte
In den übrigen Bereichen der Aargauer Rechtsprechung 2014 zeigte sich die Belastungssituation insgesamt ausgeglichen, wenn auch nicht rückläufig. Einzelne Schwankungen betrafen insbesondere das Strafrecht; an mehreren Bezirksgerichten nahmen die Straffälle markant zu. Die Zielvorgaben zur Dauer der Verfahren und zur Fall-Erledigung konnten in diesen Bereichen jedoch grundsätzlich eingehalten werden. Der nicht zu bewältigende Druck im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes führt allerdings dazu, dass die Effizienz der Rechtsprechung insgesamt infrage gestellt wird. Mit einer umfangreichen Analyse der Verfahrensabläufe im KESR und dem Erfahrungsaustausch mit allen in den Kindes- und Erwachsenenschutz involvierten Stellen sind Massnahmen in die Wege geleitet worden, um die Situation zu optimieren. Ob diese allein reichen, um der Entwicklung hinreichend entgegen zu wirken, bleibt indessen abzuwarten.
Jahresrechnung 2014
Die Rechnung der Gerichte Kanton Aargau für 2014 schliesst mit Ausgaben von 85,6 Millionen Franken und Einnahmen von 22,7 Millionen Franken (Saldo 62,9 Millionen Franken). Diese liegt 2,1 Millionen Franken oder 3,3 Prozent unter dem Budget. Die Aargauer Gerichte finanzierten sich damit zu 26,5 Prozent selber (Deckungsgrad; Vorjahr: 25,4 Prozent).