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Gesamtaufwand um 9 Millionen gekürzt :
Anträge der Staatsrechnungskommission an den Grossen Rat

Gleichbleibender Steuerfuss, Erhöhung der Gesamtlohnsumme des Staatspersonals um 2,35 Prozent, budgetiertes Defizit von 58 Millionen: Dies beantragt die grossrätliche Staatsrechnungskommission dem Grossen Rat beim Budget 2001.

Die grossrätliche Staatsrechnungskommission unter dem Vorsitz von Grossrat Josef Bürge (CVP, Baden) beantragt dem Grossen Rat Eintreten auf die Vorlage. Nach vier Wochen Detailberatung des vom Regierungsrat vorgelegten Staatsvoranschlags 2001 reduzierte die Kommission den Gesamtaufwand von 3.49 Milliarden Franken um ca. 21 Millionen.

12 dieser 21 eingesparten Millionen sollen für eine 2.35-prozentige Erhöhung der Gesamtlohnsumme für das Personal eingesetzt werden. Mit den verbleibenden Kürzungen von 9 Millionen sinkt der budgetierte Fehlbetrag auf rund 58 Millionen Franken.

Die Staatsrechnungskommission präsentiert damit einen bereinigten Voranschlag mit gleichbleibendem Steuerfuss. Sie bleibt unter dem im Juli 2000 in Aussicht genommenen maximalen Fehlbetrag von 60 Millionen Franken und setzt ihre Prioritäten angesichts des gesamtpolitischen Umfeldes bei den Besoldungen für das Personal, der Steuerruhe und einem im Hinblick auf die sich anbahnende wirtschaftliche Erholung gerade noch akzeptablen Staatsvoranschlagsdefizit. Klares Ziel bleibt jedoch der von Verfassung und Gesetz her vorgegebene Rechnungsausgleich innerhalb der allernächsten Jahre.

Klare Vorgaben

Erstmals begleitete die Staatsrechnungskommission während der vergangenen zehn Monate den Budgetierungsprozess 2001 im Einvernehmen mit dem Regierungsrat und in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement. Daraus resultierten im Juli 2000 klare Eckwertvorgaben für den im Oktober vorgestellten Staatsvoranschlag 2001.

Der von der Regierung vorgesehene Fehlbetrag im Gesamtvoranschlag von 66.9 Millionen Franken konnte die Kommission ebenso wenig überzeugen wie die als Budgetvariante vorgesehene Steuererhöhung um 1 % im Falle einer Erhöhung der Gesamtlohnsumme um 2,35 % anstelle der im Hauptantrag der Regierung vorgesehenen 1.35 %.

Erhöhung der Gesamtlohnsumme um 2,35 %

Angesichts der klar ausgewiesenen, im Kantonsvergleich offensichtlich schwachen Ertragslage des Kantons Aargau sowie der in den letzten Jahren deutlich gestrafften Ausgaben akzeptierte die Kommission das auf 58 Millionen Franken zurückgestutzte Defizit. Sie setzte die aus Aufwandkürzungen und vertretbaren Investitionsverschiebungen frei werdenden Mittel im Umfang von ca. 12 Millionen Franken für die aus ihrer Sicht angemessene Lohnsummenerhöhung um gesamthaft 2.35 % ein und bewilligte die gleichbleibenden Steuerfüsse von 98 % für die natürlichen und 103 % für die juristischen Personen. Ein Antrag aus der Mitte der Kommission auf 5 % Lohnsummen-Erhöhung fand keine Mehrheit.

Für Steuerfussruhe

Die Kommission liess sich dabei von der Zielsetzung leiten, dass in der Phase der Einführung eines vom Volk wuchtig beschlossenen neuen Steuergesetzes mit Entlastungen für die schwächern Einkommen und die Wirtschaftsunternehmen Steuerfussruhe angezeigt ist. Damit in der Rechnung 2001 ein Fehlbetrag unter 60 Millionen Franken resultiert, wurde die Regierung angehalten, pauschal mindestens 6.9 Millionen Franken aus laufenden Ausgaben direkt einzusparen.

Alle diese Beschlüsse wurden von der Kommission mehrheitlich gefasst und werden dem Plenum des Grossen Rates anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2000 zum Entscheid beantragt. In der Zwischenzeit wird der Regierungsrat dem Grossrat seine Stellungnahme zu den Kommissionanträgen bekannt geben.

Einstimmig für WOV

Durchwegs einstimmige Annahme fanden in der Staatsrechnungskommission die Berichterstattungen über die Pilotprojekte der Abteilungen und Spitäler mit wirkungsorientierter Führung WOV, ebenso deren Budgetierungen.

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