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Genveränderter Reis in Lebensmittelprodukten :
Kampagne des Amtes für Verbraucherschutz abgeschlossen

Gentechnisch veränderter Reis ist weder in der Schweiz noch in der EU zugelassen. Dennoch hat das Amt für Verbraucherschutz (AVS) GVO-Anteile in Reisprodukten nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden gar Spuren des weltweit verbotenen chinesischen Bt63-Reises gefunden.

Bei den beiden beanstandeten Proben handelte es sich um Reisnudeln aus China und Thailand, die durch Lieferanten aus China bzw. England importiert worden waren. Sie wurden nach der positiven genanalytischen Untersuchung aus dem Verkauf genommen. Zudem erfolgte via Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Meldung an das europäische Lebensmittel-Alarmsystem (RASFF). Speziell an der Sache: Bt63-Reis war bisher nur in Reisprodukten aus China, nicht aber in solchen aus Thailand nachgewiesen worden. Der Nachweis sorgte im Herkunftsland denn auch für einiges Aufsehen, weil in Thailand zum einen der Import und der Anbau von GVO-Pflanzen strikt verboten sind und zum andern das Einführen von chinesischem Reis untersagt ist. Das thailändische Wirtschaftsministerium teilte einige Monate nach Bekanntwerden des Warenrückrufs mit, bei umfangreichen Nachuntersuchungen seien verschiedene Packungen des beanstandeten Produkts auch in Thailand positiv getestet worden.

Im laufenden Jahr hat das Amt für Verbraucherschutz in 9 Betrieben (4 Grossverteiler, 5 Asia-Shops) insgesamt 42 Proben Reis und Reisprodukte erhoben. Dabei handelte es sich ausnahmslos um vorverpackte Ware. Neben den beiden erwähnten positiven Reisnudel-Proben aus China und Thailand wiesen weitere 5 Proben aus Thailand Spuren von Bt63-Reis an der Nachweisgrenze auf. Aufgrund der analytischen Unsicherheit wurde allerdings auf eine Beanstandung verzichtet. Bei 3 Proben hingegen musste die Kennzeichnung beanstandet werden. Erfreulicherweise waren in keiner der Proben Allergene nachweisbar.

Das AVS wird auch künftig im Rahmen des Gesundheits- und Täuschungsschutzes vergleichbare Untersuchungen durchführen. Dies, um die Vermarktung nicht bewilligter GVO-Lebensmittel unter Einbezug des RASFF-Alarmsystems wirksam zu unterbinden und die Konsumentinnen und Konsumenten vor dem Verkehr gentechnisch veränderte Lebensmittel zu schützen.

Der Bericht über die Kampagne "GVO-Anteile und Allergene in Reis und Reisprodukten" kann unter www.ag.ch/verbraucherschutz vollständig abgerufen werden.

  • Departement Gesundheit und Soziales