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Gemeindeversammlung muss Wassertarif selber festsetzen :
Regierungsrat weist Beschwerde ab

Die Gemeindeversammlung darf dem Gemeinderat im Wasserreglement nicht die Kompetenz zur Festsetzung der Wassertarife geben. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Entscheid des Baudepartements bestätigt.

Die Stimmberechtigten der aargauischen Einwohnergemeinde X hiessen an der Gemeindeversammlung ein neues Reglement über die Wasserversorgung gut. Dieses Reglement sieht unter anderem vor, dass der Gemeinderat die Abgabetarife in einer besonderen Tarifordnung beschliesst. Einzige Vorgabe: Die Wasserversorgung muss ihre Kosten selber tragen.

Das kantonale Baudeparte-ment, welches die kommunalen Wasserversorgungsreglemente genehmigen muss, verweigerte dieser Zuständigkeitsregelung seine Zustimmung. Grund: Kommunale Gebühren sind gemäss demokratischer Ordnung im kantonalen Gemeindegesetz von der Gemeindeversammlung oder vom Einwohnerrat festzulegen.

Dagegen erhob der Gemeinderat Beschwerde beim Regierungsrat. Dieser hat die Beschwerde am 25. März 1998 abgewiesen.

Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid mit der Zuständigkeitsregelung des Gemeindegesetzes, dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit aller Abgaben und dem Demokratieprinzip. Alle drei Punkte werden nach Auffassung des Regierungsrates durch das betreffende Wasserversorgungsreglement verletzt. Alle bisher vom Baudepartement genehmigten Wasserreglemente sehen vor, dass die Gemeindeversammlung die grundsätzliche Tarifstruktur festlegt und der Gemeinderat höchstens unter Wahrung dieser Tarifstruktur untergeordnete Anpassungen vornehmen kann, bei denen keine wesentliche Entscheidungsfreiheit besteht und die insbesondere dazu dienen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit gewährleistet bleibt. Selbst diese stark eingeschränkte Kompetenzdelegation von der Gemeindeversammlung oder vom Einwohnerrat an den Gemeinderat ist unter Fachleuten umstritten. Der Regierungsrat hält deshalb ausdrücklich fest, dass er damit noch keinen Grundsatzentscheid über Kompetenzdelegationen von Gemeindeversammlungen an Gemeinderäte gefällt hat. Gemeinden, die demnächst ein neues Wasserreglement schaffen wollen, können sich beim Baudepartement beraten lassen.

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