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Gemeindesteuerfüsse 1999: Trend nach unten :
Finanzausgleich im Kanton bewährt sich

Der seit 1998 im Aargau festgestellte Trend zur Senkung der Gemeindesteuerfüsse hat sich auch im laufenden Jahr etwas abgeschwächt fortgesetzt. Das auf die Bevölkerung bezogene Mittel der Steuerfüsse der 232 aargauischen Gemeinden beträgt 1999 111,1 % (im Vorjahr 111,4 %). Die im Vergleich zu andern Kantonen verhältnismässig geringen Streuungen zwischen den höchsten und tiefsten Steuerfüssen zeigen die Wirksamkeit des Finanzausgleichs im Kanton auf.

Die Entwicklung des Kantonsmittels der Gemeindesteuerfüsse widerspiegelt deutlich die konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte. Nachdem die Hochkonjunktur der achtziger Jahre es gestattete, die Gemeindesteuern deutlich zu senken, erforderte die Rezession der neunziger Jahre deutliche Korrekturmassnahmen, um die Gemeindefinanzen ausgeglichen zu halten.

Während die Grosszahl der Gemeinden ihren Steuerfuss für das laufende Jahr unverändert liess, haben deren 36 ihren Steuerfuss um 1 bis 6 Prozent reduziert. 3 Gemeinden haben eine Erhöhung um 3 Prozent und eine Gemeinde um 4 Prozent beschlossen. Die tiefsten Steuerfüsse liegen zwischen 88 und 90 Prozent (4 Gemeinden) und der höchste bei 130 Prozent (4 Gemeinden).

Die Steuerfüsse zeigen auch regionale Schwerpunkte. Die tiefsten Mittelwerte können in den Bezirken Baden und Bremgarten beobachtet werden (105,5 bzw. 105,6 Prozent). Im unteren Mittelfeld liegen die Bezirke Aarau (108,1), Brugg (109,7) und Lenzburg (110,8). Zum oberen Mittelfeld gehören die Bezirke Rheinfelden (113,9), Zurzach (115,0), Zofingen (115,8) und Laufenburg (116,9 Prozent). Die höchsten Mittelwerte erreichen die Bezirke Muri (119,8) und Kulm (120,7 Prozent).

Die Analyse der Entwicklung der Steuerfüsse der aargauischen Gemeinden zeigt deutlich auf, dass sie ihre finanzpolitischen Ziele, nämlich eine ausgeglichene laufende Rechnung und eine genügende Selbstfinanzierung, in schlechteren Zeiten selbst mit unpopulären Massnahmen zu erreichen gewillt sind. Die Zeiten des reichlichen Mittelzuflusses wurden dagegen auch für die Senkung der Steuerbelastung genutzt.

Die strukturellen Unterschiede zwischen den Gemeinden machen auch die Notwendigkeit eines innerkantonalen Finanzausgleichs deutlich. Dieser kann ab einem Steuerfuss von 122 Prozent wirksam werden. Die im Vergleich zu andern Kantonen verhältnismässig geringen Streuungen zwischen den höchsten und tiefsten Steuerfüssen zeigen auch die Wirksamkeit dieses Instrumentes auf.

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