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Gemeindereform – wie weiter nach Volks-Nein? :
Handlungsbedarf bei freiwilligen Fusionen von Gemeinden

In der Volksabstimmung vom 27. September 2009 wurden alle vier Vorlagen der Gemeindereform Aargau abgelehnt. Trotz diesem Volks-Nein besteht Handlungsbedarf, soweit es um freiwillige Gemeindezusammenschlüsse geht. Entsprechende parlamentarische Vorstösse werden vom Regierungsrat entgegengenommen.

An der ersten Sitzung des Grossen Rats nach der Volksabstimmung gingen drei parlamentarische Vorstösse zum Thema Gemeindereform ein. Dies bestätigt, dass trotz ablehnendem Abstimmungsergebnis Handlungsbedarf besteht, soweit es um die Unterstützung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen geht.

Nachhaltige Anreize für Zusammenschlüsse

Die CVP-BDP-Fraktion fordert mit einer Motion die Schaffung von nachhaltigen Anreizen für Gemeindezusammenschlüsse, ohne dabei Druck auf nicht fusionswillige Gemeinden auszuüben. Die Motion verlangt, dass Gemeinden in strukturschwachen Regionen höhere Beiträge erhalten als Gemeinden in finanzstarken Regionen. Dabei ist die Finanzkraft der Gemeinden zu berücksichtigen. Zudem solle geprüft werden, wie die Projektkosten vom Kanton mitgetragen werden können.

Der Regierungsrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Die in der Volksabstimmung abgelehnten Unterstützungsmöglichkeiten sollen überprüft und allenfalls in modifizierter Form dem Grossen Rat nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Verringerung der "Heiratsstrafe"

Die SVP-Grossräte Jörg Hunn, Riniken, Richard Plüss, Lupfig, und Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch, verlangen mit einer Motion die Verringerung der "Heiratsstrafe" unter Beibehaltung des Grundbedarfs im Finanz- und Lastenausgleich. Der Regierungsrat ist bereit, auch diese Motion entgegenzunehmen und dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zu beantragen. Die Beibehaltung des Grundbedarfs führt dazu, dass die "Heiratsstrafe" zwar nicht beseitigt, aber doch gemildert werden kann.

Verschuldungsangleichung gilt weiterhin

In einer Interpellation stellen dieselben drei Grossräte Fragen zu finanziellen Beiträgen für Gemeinden, die sich zusammenschliessen. Nach der Ablehnung von Pauschalbeiträgen sind solche Beiträge gemäss geltendem Recht abgesehen von Leistungen an die Projektkosten nur in Form der Verschuldungsangleichung möglich.

Weiteres Vorgehen

Es ist vorgesehen, zu den in den parlamentarischen Vorstössen geforderten Gesetzesänderungen im Sommer 2010 die Vernehmlassung zu eröffnen. Dies mit dem Ziel, dass das neue Recht Wirkung für Zusammenschlüsse entfaltet, die auf Anfang 2012 oder später in Kraft treten. Im Juni 2010 soll zudem die Botschaft zur 2. Beratung des 2. Pakets der Gemeindereform vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats verabschiedet werden.

Die noch nicht erledigten Massnahmen des 3. Pakets werden dem Grossen Rat in Form von Einzelvorlagen unterbreitet. Auf ein 3. Paket wird deshalb verzichtet. Zu diesen Massnahmen gehören folgende Bereiche:

- Überprüfung der Aufgabenteilung Schulpflege / Schulleitung / Gemeinderat (Bearbeitung durch Departement Bildung, Kultur und Sport)

- Überprüfung der Führung und Finanzierung von Berufsfachschulen (Bearbeitung durch Departement Bildung, Kultur und Sport)

- Überprüfung Sozialhilfe / Lastenausgleich / Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden (Bearbeitung durch Departement Gesundheit und Soziales)

- Abschaffung des indirekten Finanzausgleichs bei den Gemeindebeiträgen an die Grundversorgung der Spitäler (Bearbeitung durch Departement Gesundheit und Soziales)

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat