Gemeindereform Aargau: Kommission AVW stimmt Rechtsänderungen mit wenigen Retouchen zu
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Gemeindereform Aargau (GeRAG); Massnahmen des Pakets 1; Verfassungs- und Gesetzesänderungen; 1. Beratung
Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das erste "Paket" der Rechtsänderungen für die Gemeindereform beraten und stimmt diesem mit Mehrheitsbeschlüssen zu.
Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von Katharina Kerr (SP, Aarau) und im Beisein von Regierungsrat Kurt Wernli, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres, Dr. Walter Mischler, Chef Gemeindeabteilung, und Dr. Daniel Kolb, Projektleiter Gemeindereform (GeRAG), am 21. und 29. August 2008 die Änderungen in Verfassung und Gesetzen des Kantons im Rahmen der GeRAG beraten und zuhanden des Grossen Rates mit klaren Mehrheitsbeschlüssen verabschiedet. Den wenigen materiellen und redaktionellen Änderungen durch die Kommission hat der Regierungsrat bereits am 3. September zugestimmt.
Im 1. Paket GeRAG, das Teil der so genannten "Wachstumsinitiative" der Regierung ist, werden verschiedene Massnahmen geregelt, die zur Stärkung der Gemeinden und zur Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen bis hin zur Rechtsgrundlage für vom Kanton initiierte Zusammenschlüsse als "ultima ratio" dienen sollen. Vor allem dieser "Zwangsparagraf", § 104a (neu) Gemeindegesetz, der greifen soll, "wenn der Entzug der Selbstverwaltung einer Gemeinde gemäss § 104 nicht geeignet ist, ihre gesetzmässige und geordnete Verwaltung innert angemessener Frist wieder herzustellen" (neuer Gesetzestext), gilt als Stolperstein dieser Gemeindereform. So wurde mit der Begründung, diese neue Massnahme wie auch die vorgesehenen "Anreizzahlungen" für Gemeindezusammenschlüsse seien nicht nötig und erwünscht, ein Nichteintretensantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt. § 104a (neu) wurde gutgeheissen. Die Kommission schlägt mit dem absoluten Mehr aller Mitglieder des Grossen Rats eine Verschärfung des Quorums für diese "Zwangsmassnahme" vor.
Den neun Anträgen wurde nach intensiver und ebenso lehrreicher wie sachgemässer Diskussion mit unterschiedlichen, aber jeweils klaren Mehrheiten zugestimmt. Die Beratung des Geschäfts im Grossen Rat ist vorläufig für den 4. November 2008 vorgesehen.