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Gemeinden werden in die Lösungssuche einbezogen :
Paritätische Kommission Kanton – Gemeinden im Asylwesen tagte gemeinsam mit den Bezirkspräsidenten der Gemeindeammännervereinigung

An ihrer jüngsten Sitzung hat sich die Paritätische Kommission Kanton – Gemeinden im Asylwesen mit dem weiteren Vorgehen bei der kurzfristigen dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden befasst. In den nächsten Wochen werden die Gemeinden in die Lösungssuche einbezogen.

Die Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden ist im Kanton Aargau nach wie vor äusserst angespannt. Die Unterkünfte sind vollständig belegt, der Zustrom von Asylsuchenden, die dem Kanton vom Bund zugewiesen werden, ist unverändert hoch. Die Paritätische Kommission hat sich deshalb an ihrer ersten Sitzung vom 25. Januar 2012 darauf verständigt, sich bei der Erfüllung des Auftrags in erster Näherung mit der kurzfristigen Lösung des Unterbringungsproblems zu befassen, ehe die mittel- und langfristigen Themen angegangen werden.

Nachdem die Unterbringungssituation in den einzelnen Bezirken an der zweiten Sitzung der Paritätischen Kommission vom 3. Februar 2012 analysiert worden war, wurden in einem nächsten Schritt die Bezirkspräsidenten der Gemeindeammänner-Vereinigung in die Lösungssuche einbezogen. Diese nahmen an der dritten Sitzung der Paritätischen Kommission vom 23. Februar 2012 teil, um bei der Suche nach zeit- und sachgerechten Lösungen für die Behebung des aktuellen Engpasses bei der Unterbringung von Asylsuchenden mitzuwirken.

Dabei wurde nach einer ausführlichen Analyse der Probleme im Asylwesen und der Erörterung der schwierigen Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden beschlossen, dass die 219 Aargauer Gemeinden in den nächsten Tagen detailliert über die Unterbringungssituation im Kanton Aargau informiert werden. Gleichzeitig soll der kurzfristige Handlungsbedarf bei der Schaffung von rund 300 zusätzlichen Plätzen für die Unterbringung von Asylsuchenden aufgezeigt werden. Dabei handelt es sich um jene Anzahl zusätzlicher Plätze, die notwendig sind, um die Unterbringung von Asylsuchenden bei anhaltend hohen Zuweisungszahlen im vorgesehenen Rahmen garantieren zu können. Ziel ist, diese Kapazitäten in den kommenden Wochen und Monaten dezentral und gemeinsam mit den Gemeinden zu schaffen. Bis Ende März sollen erste Ergebnisse der Evaluationen vorliegen, ehe konkrete Umsetzungen in Angriff genommen werden. Ausdrücklich erwünscht sind dabei Verbundlösungen zwischen Gemeinden, die für die Bewältigung der aktuellen Notsituation gemeinsam kurzfristig realisierbare, befristete Unterbringungsmöglichkeiten schaffen.

Die Paritätische Kommission setzt sich einerseits mit der kurzfristigen, andererseits mit weiterführenden Lösungsansätzen auseinander. Dabei geht es insbesondere um die Prüfung der Möglichkeiten einer zentraleren Unterbringung von Asylsuchenden in grösseren Unterkünften an mehreren Standorten im Kanton. Zudem ist der Kantonale Führungsstab (KFS) vom Regierungsrat beauftragt worden, zuhanden der Paritätischen Kommission Optionen für die Unterbringung von Asylsuchenden in künftigen Krisenzeiten auszuarbeiten. Dazu soll auch die heutige Regelung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) überprüft werden, wonach Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, eine Ersatzabgabe leisten können.

  • Departement Gesundheit und Soziales