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Gemeindeammann von Wohlen bis zum Abschluss des Strafverfahrens im Amt eingestellt :
Regierungsrat will mit Zwischenentscheid das Funktionieren von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sicherstellen

Der Regierungsrat hat beschlossen, Walter Dubler für die Dauer des gegen ihn laufenden Strafverfahrens als Gemeindeammann der Gemeinde Wohlen zu suspendieren. Er entschied damit im Sinne eines entsprechenden Antrags des Gemeinderats Wohlen vom 9. Oktober 2015. Mit diesem Zwischenentscheid soll das ordentliche Funktionieren des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung von Wohlen sichergestellt werden. Der Regierungsrat hat einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen. Für Walter Dubler gilt bezüglich des hängigen Strafverfahrens weiterhin die Unschuldsvermutung.

Der Regierungsrat beauftragte am 23. September 2015 den Rechtsdienst des Regierungsrats, zusammen mit der Finanzkontrolle zu den Vorgängen in Wohlen eine administrative Untersuchung durchzuführen und ihm gegebenenfalls Antrag zum Erlass vorsorglicher Massnahmen zu stellen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegen Walter Dubler Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs erhoben hatte, ersuchte der Gemeinderat Wohlen mit Eingabe vom 9. Oktober 2015 den Regierungsrat, Walter Dubler für die Dauer des Strafverfahrens von seinem Amt als Gemeindeammann zu suspendieren. In diesem Punkt hat der Regierungsrat nun einen Zwischenentscheid gefällt.

Gemäss Paragraph 103 des Gemeindegesetzes kann der Regierungsrat Mitglieder von Behörden bei Strafuntersuchungen wegen eines schweren Vergehens oder eines Verbrechens im Amt einstellen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hatte am 8. Oktober 2015 Anklage gegen Walter Dubler wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs erhoben. Dies im Zusammenhang mit den Vorwürfen, Walter Dubler habe zu seinen Gunsten unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge einzahlen lassen und er habe von Dritten bezogene Sitzungsgelder unzulässigerweise nicht der Gemeindekasse abgeliefert.

Laut Gemeindegesetz hat der Regierungsrat sicherzustellen, dass Gemeindebehörden und andere unter Staatsaufsicht stehende Körperschaften ihre Geschäfte vorschriftsgemäss führen. Die Aufsicht des Kantons dient in erster Linie dazu, dass die Gemeindebehörden funktionieren und ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäss wahrnehmen können. Ist dies nicht mehr der Fall, hat der Regierungsrat gemäss den gesetzlichen Grundlagen die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ein ordnungsgemässes Funktionieren wieder herzustellen.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen hat der Regierungsrat entschieden, Gemeindeammann Walter Dubler im Sinne einer vorsorglichen Massnahme im Amt einzustellen. Die Suspendierung dauert bis zum Abschluss des Strafverfahrens beziehungsweise zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils. Eine Anpassung der Befristung aufgrund veränderter Umstände wird vorbehalten.

Normales Funktionieren der Gemeindebehörden von Wohlen ist beeinträchtigt

Aus Sicht des Regierungsrats beeinträchtigen die Entwicklungen der letzten Wochen (Vorwürfe zum Gebaren von Gemeindeammann Walter Dubler; Eröffnung eines Strafverfahrens und Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft vom 8. Oktober 2015) die Verwaltungs- und Führungstätigkeit in der Gemeinde Wohlen erheblich. Massgeblich ins Gewicht fällt dabei, dass der Gemeinderat Wohlen in seinem Gesuch an den Regierungsrat vom 9. Oktober 2015 selbst ausführte, dass "die Organe – namentlich der Einwohnerrat mit seinen Kommissionen (insbesondere Finanzkommission und Geschäftsprüfungskommission) – geradezu eine konstruktive Zusammenarbeit verweigern" würden. Für den Gemeinderat Wohlen sei ein "reguläres und zum Wohle der Gemeinde verantwortungsvolles Handeln nicht mehr gegeben", wenn Walter Dubler während der Dauer des gegen ihn laufenden Strafverfahrens sein Amt weiter ausübe.

Der Regierungsrat ist nach Einsichtnahme in die Akten und Anhörung der Beteiligten zum Schluss gekommen, dass das normale Funktionieren der Gemeindebehörden von Wohlen als Folge der Ereignisse und Entwicklungen der letzten Wochen in Frage gestellt ist und ein erhebliches Risiko besteht, dass dieser Zustand ohne Einstellung von Gemeindeammann Walter Dubler in seinem Amt während längerer Zeit anhalten würde. Dem erlittenen Vertrauensverlust kann unabhängig von der Beurteilung der Anklage durch das zuständige Gericht zurzeit nur mit der Suspendierung des Gemeindeammanns begegnet werden.

Einstellung im Amt als vorsorgliche Massnahme

Die Einstellung von Walter Dubler in seinem Amt als Gemeindeammann von Wohlen erfolgt als vorsorgliche Massnahme. Dementsprechend hat der Regierungsrat einer allfälligen Beschwerde gegen den Suspendierungsentscheid beim Aargauischen Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Einstellung im Amt tritt am Freitag, 13. November 2015, 14.00 Uhr, in Kraft.

Die administrative Untersuchung des Rechtsdiensts des Regierungsrats und der Finanzkontrolle über die Verwaltungsführung in der Gemeinde Wohlen ist noch nicht abgeschlossen und wird weitergeführt. Über allfällige weitere Massnahmen wird der Regierungsrat Beschluss fassen, sobald der Bericht des Rechtsdiensts des Regierungsrats vorliegt.

Weitere separat geführte Verfahren

Der Einwohnerrat Wohlen hat am 22. Juni 2015 und am 21. September 2015 im Zusammenhang mit zu hohen Pensionskassenbeiträgen für Gemeindeammann Walter Dubler die Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Wohlen zurückgewiesen. Genehmigungsinstanz für die Jahresrechnung 2014 ist gemäss Gemeindegesetz nunmehr der Regierungsrat. Zudem ist beim Regierungsrat eine von Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati am 1. September 2015 beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eingereichte Aufsichtsanzeige betreffend Lohnzahlungen an einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter hängig. Dabei handelt es sich um separate Verfahren, deren Behandlung zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten koordiniert wird.

Abschliessend hält der Regierungsrat fest, dass bezüglich des hängigen Strafverfahrens für Walter Dubler die Unschuldsvermutung gilt.

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