Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung"
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Koordinationsstelle für Jugendfragen vorgeschlagen
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung" zu beantragen. Wesentliche Anliegen der Initiative - Erwähnung der Jugend in der Verfassung und Schaffung einer Koordinationsstelle für Jugendfragen - sollen auch im Gegenvorschlag verwirklicht werden. Das Erziehungsdepartement führt bis Ende März eine Anhörung zu Initiative und Gegenvorschlag durch.
Die Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung" ist am 7. März 1995 mit 4099 Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt eine Aenderung der Kantonsverfassung und darin explizit die Schaffung einer Koordinationsstelle für Jugendförderung innert zweier Jahre nach Annahme der Verfassungsänderung.
Gegenvorschlag des Regierungsrates
Dem Regierungsrat geht die Initiative zu weit, weil sie einen wesentlichen Aspekt der Gemeindepolitik und der privaten Initiative dem Kanton übertragen will. Nach Meinung des Regierungsrates ist der Initiativtext überdies für die Verfassungsstufe zu detailliert, weshalb er sie zur Ablehnung empfiehlt. Er will aber gleichzeitig mit einem Gegenvorschlag dokumentieren, dass er die Bedürfnisse der Jugendlichen ernst nimmt und sie besser berücksichtigen will. Dies soll ebenfalls auf Stufe der Kantonsverfassung geschehen, allerdings in allgemeinerer Form als die Initiative: Kanton und Gemeinden berücksichtigen die Anliegen der Jugend; sie können entsprechende Infrastrukturen unterstützen, heisst es im Vorschlag. Das Anliegen einer Koordinationsstelle für Jugendfragen soll dagegen nicht in der Verfassung festgelegt werden. Der Gegenvorschlag sieht vor, eine entsprechende Stelle im Rahmen des Budgets zu beschliessen und diese in die Abteilung Sport im Erziehungsdepartement zu integrieren.
Vernehmlassung bis Ende März 1998
Der Gegenvorschlag sieht damit ebenfalls eine Aenderung der Kantonsverfassung vor. Dafür ist zwingend eine Anhörung vorgeschrieben, an der sich nebst den direkt begrüssten Organisationen jedermann beteiligen kann. Die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 31. März 1998. Anschliessend wird der Gegenvorschlag überprüft und das Geschäft dem Grossen Rat unterbreitet werden.