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Gegen Minimalvariante beim bezahlten Mutterschaftsurlaub :
Regierungsrat verlangt Versicherungslösung

Der Regierungsrat lehnt den Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Mutterschaftsversicherung ab. Er schlägt vor, die Variante der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu übernehmen: den von Arbeitgeber und Erwerbsersatzversicherung gemischt finanzierten Mutterschaftsurlaub.

Mitte Juni 2001 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Entwurf einer Revision des Obligationenrechts für die Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs in die Vernehmlassung gegeben. Die Neuregelung sieht vor, dass einzig Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben sollen; die Deckung des Lohnausfalls selbstständig erwerbender Wöchnerinnen bleibt der Privatinitiative überlassen. Ferner soll der Mutterschaftsurlaub allein von den Arbeitgebern finanziert werden. Der Lohnanspruch soll, je nach Variante, einheitlich 12 Wochen oder - abgestuft nach Anstellungsdauer - 8 bis maximal 14 Wochen betragen.

Der Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme, dass die bestehende Lücke beim Anspruch auf Lohnfortzahlung nach der Niederkunft dringend geschlossen werden müsse. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision zur Einführung eines bezahlten Mutterschaftsurlaubs vermöge indes nicht zu befriedigen. Eine rein obligationenrechtliche Lösung nur zu Lasten der Arbeitgeber führe zu einer Erhöhung der Arbeitskosten und zu einer Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem decke eine rein obligationenrechtliche Lösung den Lohnausfall von selbständig erwerbenden Arbeitnehmerinnen nicht ab.

Im Sinne einer Alternative verweist der Regierungsrat auf die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die vom National- und Ständerat am 7. April 2000 überwiesen worden ist. Die Motion verlangt einen gemischt finanzierten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Davon sind die ers-ten 8 Wochen durch den Arbeitgeber und die weiteren 6 Wochen durch die Erwerbsersatzversicherung zu finanzieren. Die gleiche Stossrichtung nimmt die parlamentarische Initiative von Nationalrat Triponez vom 20. Juni 2001 ein. Auch sie verlangt einen gemischt finanzierten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und geht vom gleichen Finanzierungsmodus aus wie die Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.

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