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Gegen Anrufung und Ausdehnung der Ventilklausel :
Stellungnahme des Aargauer Regierungsrats

Der Aargauer Regierungsrat spricht sich gegen eine Anrufung und Ausdehnung der Ventilklausel aus, weil diese Massnahme nicht die erwünschte Wirkung zeigen würde. Die Risiken sind höher als der zu erwartende Nutzen.

Der Aargauer Regierungsrat ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen skeptisch, ob die Anrufung beziehungsweise Ausdehnung der Ventilklausel auf die B-Aufenthaltsbewilligung EU17/EFTA zu einer Eindämmung der Zuwanderung führen würde. Er ist der Ansicht, dass es auch hier lediglich zu Verlagerungen käme, welche erhöhten Administrativaufwand und Rechtsunsicherheit zur Folge hätten. Zudem würde für viele Firmen die Rekrutierung von Fachkräften schwierig werden. Die Zuwanderung der letzten Jahre habe für die Entwicklung des Wirtschaftsraums Aargau grösstenteils positive Effekte gehabt. Unter Abwägung aller Aspekte ist der Aargauer Regierungsrat deshalb der Meinung, dass auf eine Anrufung respektive Ausdehnung der Ventilklausel zu verzichten sei.

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