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Gefängnisbau im Birrfeld ist keine realistische Alternative :
Verpflichtungskredit Zentralgefängnis muss optimiert werden

Vorentscheid der Bau- und Planungskommission

Die durch die CSC + Partner Consulting und Sales GmbH ins Spiel gebrachte Idee, ein 10-stöckiges Bürogebäude im Birrfeld als Gefängnis zu nutzen, hat die grossrätliche Bau- und Planungskommission sorgfältig geprüft. Die Bau- und Planungskommission ist einstimmig zum Beschluss gelangt, dass die Liegenschaft in Lupfig aus folgenden Gründen für die Umnutzung in ein Gefängnis ungeeignet ist:

- Ein Hochhaus ist als Gefängnisbaute mit massiven Nachteilen verbunden. Jedes zusätzliche Zellengeschoss erschwert die Betriebsabläufe und birgt Sicherheitsrisiken, indem die Übersichtlichkeit verschlechtert und die Interventionszeiten verlängert werden. Die Kollusionsproblematik wächst mit der Gebäudehöhe, insbesondere wenn viele grossflächige Fassadenöffnungen vorhanden sind.
- Die vertikale Erschliessung des Gebäudes über bloss ein Treppenhaus und zwei Personenlifte ist ungenügend.
- Die Platzbedürfnisse für ein neues Gefängnis würden durch die Nutzung von 6 Stockwerken gedeckt. Eine Fremdnutzung der verbleibenden 4 Stockwerke wäre aus Sicherheitsgründen unmöglich.
- Die Realisierung eines Peripherieschutzsystems ist wegen der unmittelbaren Nachbarschaft weiterer Gebäude nicht möglich.
- In den von der CSC + Partner Consulting und Sales GmbH genannten Projektkosten von Fr. 14,88 Mio. für ein "Zentralgefängnis Birrfeld" sind wesentliche für den sicheren Betrieb eines Gefängnisses unabdingbare Komponenten nicht enthalten. Eine Umnutzung der vorhandenen Baute zu einem Gefängnis würde jedenfalls deutlich mehr kosten als die genannten Fr. 14,88 Mio.

Die Bau- und Planungskommission hat gestützt auf diese Beurteilungsfaktoren beschlossen, dass die Projektidee eines "Zentralgefängnisses Birrfeld" nicht weiter zu verfolgen ist. Sie sieht sich in diesem Entscheid durch die Tatsache gestützt, dass das Departement des Innern bereits im Jahr 1999 im Rahmen der Standortevaluation für das Zentralgefängnis eine Umnutzung des in Frage stehenden Bürohochhauses geprüft und für nicht realisierbar befunden hat.

Bezüglich dem Zentralgefängnis in Lenzburg hat die Bau- und Planungskommission an Ihrer gestrigen Sitzung folgenden Zwischenentscheid gefällt: Das Geschäft wird zwecks Kostenoptimierung an den Regierungsrat zurückgegeben mit der Zielsetzung, Fr. 35 Mio. Kostendach für die Gesamtanlagekosten. Bei den wiederkehrenden Mehrkosten ist nach dem Nettokostenprinzip vom Regierungsrat aufzuzeigen, welche jährlichen Mehrkosten effektiv anfallen.

  • Grosser Rat