Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

GAL: Änderung bei der Unterrichtsverpflichtung und Vereinfachung des Rechtsweges :
GAL-Kommission verabschiedet den Gesetzesentwurf einstimmig

Die Nichtständige Kommission GAL hat die Beratung des Gesetzes über die Anstellung der Lehrpersonen (GAL) abgeschlossen und den Gesetzesentwurf einstimmig zur zweiten Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Wesentliche Änderungen wie die Vereinfachung des Rechtsweges und eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen von 40 auf 39 Schulwochen konnten mit guten Konsenslösungen festgeschrieben werden.

Das "Gesetz über die Anstellung der Lehrpersonen" soll analog dem Personalgesetz für das übrige Staatspersonal für alle Lehrpersonen des Kantons Aargau eine einheitliche Basis für die Anstellung schaffen. Es wird Rücksicht genommen auf die verfassungsrechtlich garantierte Selbständigkeit der Gemeinden und die organisatorische Autonomie der kantonalen Schulen. Bewusst wurde auf ein Ergänzungsgesetz zum Personalgesetz für das Staatspersonal verzichtet. Der vorliegende Entwurf ist ein eigenständiges Gesetz, welches sich allerdings wo immer möglich an das Personalgesetz für das übrige Staatspersonal anlehnt. Es werden klare Regelungen bezüglich der Anstellung und der Arbeitgeberfunktion geschaffen.

Für die zweite Beratung lagen zwei wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Beratung vor. Zum einen sollte der Rechtsweg vereinfacht werden und zum anderen der im Vergleich zu anderen Kantonen schlechteren Besoldung der Lehrpersonen mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung Rechnung getragen werden. Aus der zweiten Beratung gingen zwei gute Lösungen hervor, welche von der gesamten Kommission mitgetragen werden können.

Änderung beim Rechtsweg

Der Rechtsweg für Lehrpersonen wird analog der Lösung beim übrigen Staatspersonal in erster Instanz über eine paritätische Schlichtungskommission und anschliessend über das Personalrekursgericht geregelt werden. Auf das Beschwerderecht beim Regierungsrat wird zu Gunsten eines kurzen Rechtsweges verzichtet, sind doch ausser bei den kantonalen Schulen, neu die Gemeinden, also die Schulpflegen die direkten Arbeitgeber.

Schulorganisatorische Verbesserung

Bezüglich der zusätzlichen Ferienwoche für Schülerinnen und Schüler, bzw. der Reduktion der Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen von 40 auf 39 Wochen, konnte eine aus schulorganisatorischen Gründen sicher beste Lösung gefunden werden, indem vom BKS zwei Wochen Weihnachtsferien für alle Schulen festgelegt werden. Für Schülerinnen und Schüler bedeutet dies 12,5 Wochen Ferien pro Jahr. Für einen Grossteil der Familien ist dies unbestritten eine Verbesserung, weil viele Firmen und Betriebe während dieser Zeit geschlossen bleiben. Für die Schulpflegen bringt diese Lösung bestimmt weniger Probleme mit Urlaubsgesuchen.

Noch dieses Jahr im Grossen Rat

Die zweite Beratung des Gesetzes soll im Grossen Rat noch dieses Jahr erfolgen, die Volksabstimmung ist im Frühsommer 2003 vorgesehen.

  • Staatskanzlei