Für die Standorte Pratteln, Oerlikon und Turgi
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Regierungsrat Aargau will sich für den Erhalt der Adtranz-Arbeitsplätze einsetzen
Mit Bestürzung hat der Regierungsrat des Kantons Aargau vom mittlerweile nochmals bekräftigten Entscheid der Adtranz-Führung über die Schliessung der Werke Pratteln und Oerlikon Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, die Behörden der beiden direkt betroffenen Kantone in ihren Bemühungen um den Erhalt der Arbeitsplätze zu unterstützen.
Nach dem Schliessungsentscheid durch die Verantwortlichen der ADtranz steht die schweizerische Rollmaterialproduktion auf dem Spiel. In Pratteln sind 475 Arbeitsplätze, in Oerlikon 235 Arbeitsplätze akut gefährdet. Gemäss Abklärungen des Kantonalen Amtes für Industrie-, Gewerbe- und Arbeit (KIGA) arbeiten in Oerlikon 162 Personen und in Pratteln 28 Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau. Damit ist der Kanton Aargau bezüglich der gefährdeten Arbeitsstellen nach Zürich der am zweit stärksten betroffene Kanton - noch vor Baselland. Zwar ist der Standort Turgi der ADtranz-Gruppe mit 75 Mitarbeitern im Bereich des Engineering für Stromrichter vom angekündigten Schnitt nicht betroffen. Noch nicht absehbar sind aber die möglichen Auswirkungen auf die Zulieferfirmen in den verschiedenen Kantonen.
Der Regierungsrat hat deshalb den Vorsteher des Departementes des Innern, Regierungsrat Kurt Wernli, beauftragt, Kontakt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern in den Kantonen Basel-Landschaft und Zürich aufzunehmen und ihnen die Unterstützung des Kantons Aargau zuzusichern. Im weiteren ist vorgesehen, dass Vertreter und Vertreterinnen des KIGA die Arbeit der in den Kantonen Basel-Landschaft und Zürich eingesetzten "Task Forces" zum Erhalt der Arbeitsplätze nach Möglichkeit unterstützen.
Der Regierungsrat respektiert die Entscheidungsfreiheit von Firmenleitungen. Dabei sind jedoch die Regeln von Gesetz und Fairness einzuhalten. Das Vorgehen bei der Information über den getroffenen Entscheid der ADtranz-Leitung widerspricht den in der Schweiz geltenden Grundsätzen der Sozialpartnerschaft und entbehrt der ethischen Unternehmensverantwortung. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass mit dem Entscheid auch gesamtarbeitsvertragliche Vorschriften verletzt worden sind, so etwa das Informations- und Mitspracherecht der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.