Für den Wirtschaftsstandort Aargau: Präzisierungen des Verbandsbeschwerderechts in Bund und Kanton nötig
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Stellungnahme des Regierungsrates zur VCS-Beschwerde gegen den IKEA-Neubau Spreitenbach
Der Regierungsrat ist enttäuscht über die VCS-Beschwerde gegen den IKEA-Neubau Spreitenbach. Damit wird die Realisierung des IKEA-Neubaus als eine wirtschaftlich wie ökologisch ausgewogene und breit abgestützte Lösung über die Frage der Parkplätze verzögert. Der Regierungsrat verfolgt konsequent seine Politik zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Aargau, wozu auch die Entwicklung des Standorts Spreitenbach gehört.
An seiner heutigen Sitzung hat sich der Regierungsrat dezidiert gegen eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Aargau und damit auch gegen den Inhalt der VCS-Beschwerde in Sache IKEA ausgesprochen. Diese richtet sich primär gegen die Festlegung der Parkplätze, die vom Grossen Rat mit 159:7 genehmigt wurde. Für den Regierungsrat ist IKEA ein wichtiger Kunde und Arbeitgeber, den er im Kanton Aargau behalten will, war doch Spreitenbach der erste IKEA-Standort ausserhalb Skandinaviens.
Verbandsbeschwerderecht strapaziert
Aus Sicht des Regierungsrats strapaziert der VCS mit dieser Beschwerde das Verbandsbeschwerderecht ungebührlich. Es darf nicht sein, dass über das Verbandsbeschwerderecht Auflagen bezüglich der verkehrlichen Erschliessung erzwungen werden, die ein Investor - in diesem Fall IKEA - nicht annehmen kann und die auch den Richtlinien der Aargauer Regierung nicht entsprechen. Die IKEA plant einen Neubau, der eine markant positive Ökobilanz aufweist, die es in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen gilt. Diese wird ebenso durch die durch den Regierungsrat bereits reduzierte Anzahl Parkplätze unterstützt.
Verbandsbeschwerde im Aargau sehr gefährdet
Der Regierungsrat beurteilt das Verbandsbeschwerderecht im Aargau aufgrund der VCS-Beschwerde als gefährdet. Obwohl eine Änderung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts nicht verhindern kann, dass der VCS (oder ein anderer schweizweit organisierter Verband) nach Bundesrecht weiterhin in gleicher Art Beschwerden führen kann, sind Korrekturen auf kantonaler Ebene notwendig. Insbesondere dürfen künftig einseitig orientierte Beschwerden nicht zu einer ungebührlichen Verzögerung oder Verhinderung von für die Wirtschaft wichtigen Projekte führen. Für den Regierungsrat ist die Stärkung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Aargau eines der wichtigsten Ziel. Der Regierungsrat wird auf kantonaler Ebene unter anderem in Kürze zur Motion Kurt Rüegger, Rothrist, vom 22. Juni 2004 betreffend Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts gesamtkantonaler Organisationen im Bereich Natur- und Heimatschutz Stellung nehmen.
Kontaktaufnahme mit Eidgenössischen Räten
Um seiner Haltung auf Bundesebene entsprechend Gehör zu verschaffen, wird der Regierungsrat des viertgrössten Schweizer Kantons auch an die zuständige Kommission der Eidgenössischen Räte gelangen, die zur Zeit die parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann, Horgen, behandelt. Die Initiative fordert eine Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts. Bereits heute Abend wird der Vorsteher des Baudepartements, Regierungsrat Peter C. Beyeler, die Aargauischen Mitglieder der Bundesversammlung am Treffen mit dem Gesamtregierungsrat in Lenzburg über die aus Sicht der Regierung notwendigen Anpassungen in der Bundesgesetzgebung orientieren.
Versachlichung der Diskussion
Der Regierungsrat unterstützt eine Versachlichung der Diskussion um die Zukunft des Verbandsbeschwerderechts. Er legt Wert darauf, dass in anderen Geschäften mit anderen Umweltverbänden eine durchaus positive Zusammenarbeit besteht. An die Verantwortlichen von IKEA appelliert er, dem Verfahren Verständnis entgegen zu bringen, da der Regierungsrat sich überzeugt zeigt, dass die laufende Beschwerde keine dauernde Verhinderung des Neubaus in Spreitenbach zur Folge haben wird.