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Fünf weitere Massnahmen zur Gemeindereform :
Zweites Paket geht in die Anhörung

Der Grosse Rat hat das 1. Massnahmenpaket der Gemeindereform Aargau (GeRAG) am letzten Dienstag in 1. Lesung beschlossen. Im Rahmen des 2. Pakets werden weitere Massnahmen vorgeschlagen. Damit können verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um die Neubezeichnung der Gemeindefunktionen und die Demokratisierung der Gemeindeverbände. Zudem sollen die Gemeindefinanzen jährlich extern überprüft und altrechtliche Korporationen aus der kantonalen Aufsicht entlassen werden. Neu soll der Grosse Rat die Gemeinden den Bezirken und Kreisen zuteilen können.

Wie beim 1. Paket haben Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter bei der Erarbeitung der Massnahmen mitgewirkt. Ziel ist es, diese auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Anhörung zum 2. Paket dauert bis zum 24. Februar 2009. In einem 3. Paket werden weitere Massnahmen folgen. Ihre Bearbeitung erfordert jedoch noch mehr Zeit, weshalb der Zeitplan für das 3. Paket noch offen ist.

Neubezeichnung von Gemeindefunktionen

Die bisherige Bezeichnung Gemeindeammann und Vizeammann lässt keine sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter zu. Die neu vorgeschlagene Bezeichnung Gemeindepräsidentin und Gemeindepräsident setzt sich deshalb auch in den anderen Kantonen mehr und mehr durch. An Stelle des Vizeammanns sollen die Vizepräsidentin und der Vizepräsident treten. Die bisherigen Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter werden neu zu Leiterinnen beziehungsweise Leitern Finanzen.

Externe Revision der Gemeindefinanzen

Bereits lassen einige Gemeinden ihre Finanzen von externen Fachleuten prüfen. Zur Verbesserung der Qualität und zur Festlegung einheitlicher Qualitätsstandards soll dies für alle Gemeinden gelten. In die Vernehmlassung werden zwei Varianten gegeben: eine externe Bilanzprüfung und eine umfassende Rechnungsprüfung, wobei in diesem Fall die Finanzkommission und eine allfällige Geschäftsprüfungskommission abgeschafft würden.

Demokratisierung der Gemeindeverbände

In den Gemeindeverbänden soll gesetzlich das Initiativ- und Referendumsrecht eingeführt werden. Als Variante wird vorgeschlagen, für alle Verbände eine Abgeordnetenversammlung einzuführen.

Privatisierung altrechtlicher KorporationenAltrechtliche Waldkorporationen und ähnliche Körperschaften sollen auf das Jahr 2013 privatisiert und aus der kantonalen Aufsicht entlassen werden.

Neues Verfahren bei Bezirken und Kreisen

Wechselt heute eine Gemeinde bei einem Zusammenschluss den Bezirk oder Kreis, ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Dieses Verfahren soll geändert werden, indem der Grosse Rat ein Dekret erlässt. An der heutigen Bezirks- und Kreiseinteilung ändert sich nichts.

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