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Führungsinstrumente weiterentwickeln und Transparenz erhöhen :
Botschaft zur Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) geht an den Grossen Rat

Seit 2006 ist das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) in Kraft. Die staatlichen Aufgaben werden seitdem mit Wirkungs- und Leistungszielen sowie Globalbudgets und -krediten geführt. Die vorliegende Revision ist in der 2008/09 durchgeführten Evaluation der wirkungsorientierten Verwaltungsführung sowie den Entwicklungen der Rechnungslegung begründet. Der Regierungsrat hat die in der Anhörung geäusserten Anliegen der Parteien und Verbände grossmehrheitlich aufgenommen und die Vorlage vereinfacht.

Die externe WOV-Evaluation zeigte, dass der Kanton Aargau ein im interkantonalen Vergleich gutes WOV-System hat. Es entspricht dem Standard der modernen Staatsführung. Trotzdem ergab sich Revisionsbedarf: Die Instrumente sind gemäss Evaluation grundsätzlich geeignet, sollten aber weiterentwickelt werden. Insbesondere die Lese- und Benutzerfreundlichkeit des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) sowie des Jahresberichts mit Jahresrechnung sollten verbessert werden. Revisionsbedarf ergab sich zudem aus den Entwicklungen der Finanzordnung und der Rechnungslegung.

Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM2)

Mit der vorliegenden Revision möchte der Regierungsrat das harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 einführen. Mit HRM2 wird schweizweit die Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte harmonisiert und weiterentwickelt. Mit dem neuen Rechnungslegungsmodell soll auch das Abschreibungsmodell eingeführt werden (periodengerechte Darstellung von Investitionen). Dazu ist die Neubewertung der Sachgüter des Finanz- und Verwaltungsvermögens inklusive Immobilien verbunden.

Miliztauglichkeit verbessern

Mit der Revision des GAF werden die Instrumente, die Zuständigkeiten und die Verfahren vereinfacht. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen bringt die Neuerung deutliche Vorteile bezüglich der Steuerung der staatlichen Tätigkeiten durch Legislative und Exekutive. Die detailliertere Darstellung der Finanzen der Aufgabenbereiche, die Zusammenfassung der Messgrössen je Ziel im AFP und das vereinfachte Kreditrecht erhöhen die Transparenz und Lesefreundlichkeit der Grundlagen für die Steuerungsentscheide des Regierungsrats und des Grossen Rats. Die Revision verbessert somit auch die Miliztauglichkeit.

Keine Verschiebung der Kompetenzen zwischen Grossem Rat und Regierungsrat

Die geltende Kompetenzordnung soll nicht verändert werden. Die Zuständigkeiten beim Entwicklungsleitbild, bei den Planungsberichten, beim AFP und beim Jahresbericht bleiben unverändert.

Die erste Beratung im Grossen Rat ist für das dritte Quartal 2011 geplant, die zweite Beratung für das erste Quartal 2012.

  • Regierungsrat