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Früher Zugang zur Musik für Volksschülerinnen und -schüler :
Start der Anhörungsphase des Gesetzes über den Instrumentalunterricht

Der Regierungsrat verabschiedet das neue Gesetz über den Instrumentalunterricht in die Anhörung. Dieses umfasst die Neuorganisation des Instrumentalunterrichts und der Musikschulen. Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse der Volksschule sollen unabhängig ihres Wohnorts vergleichbare Möglichkeiten haben, ein Instrument zu erlernen. Dabei sollen sie neu bereits während der Primarschule ein Instrument oder Sologesang kostenlos erlernen können.

Mit dem neuen Gesetz über den Instrumentalunterricht soll ermöglicht werden, dass alle Schülerinnen und Schüler bereits während ihrer Primarschulzeit kostenlos ein Instrument oder Sologesang erlernen können. Heute ist dies erst auf der Oberstufe (Sekundarstufe I) möglich. Im neuen Gesetz wird kostenloser Gruppenunterricht (mindestens drei Teilnehmende) in der 3. und 4. Klasse und ab der 5. bis Ende 9. Klasse kostenloser Ensemble-Unterricht (mindestens sechs Teilnehmende) vorgeschlagen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit für Einzelunterricht ab der 3. Klasse. Dabei sollen die Unterrichtskosten einer halben Lektion zu je einem Drittel von Eltern, Gemeinden und Kanton getragen werden. Der unentgeltliche Instrumentalunterricht findet als Angebot der Musikschulen statt, wobei dieses der Kanton (mit)finanzieren soll. Somit sollen die Musikschulen mit den vorgeschlagenen Änderungen ihre meist kommunale oder in einigen Fällen privatrechtliche Trägerschaft beibehalten können. Unverändert bleiben als Angebote der Volksschule in der 1. und 2. Klasse das Pflichtfach Musikgrundschule sowie während der ganzen Volksschulzeit die ein bis zwei Lektionen des Fachs Musik pro Woche.

Optimierung des Musikschulangebots

Damit Musikschulen für den Instrumentalunterricht vom Kanton mitfinanziert werden, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. So sollen sie über eine Mindestschülerzahl verfügen (ja nach Anhörungsvariante 300 oder 500 Schülerinnen und Schüler) und die Instrumentallehrpersonen sollen für den subventionierten Unterricht zu einheitlichen Bedingungen angestellt und entlöhnt werden. Zudem soll der Kanton den Musikschulen Anreize für die Führung und für ein Qualitätsmanagement bieten. Die Erfüllung dieser Bedingungen ermöglichen es erst, Schülerinnen und Schülern im ganzen Kanton vergleichbare Angebote anzubieten. Aktuell charakterisiert sich die Musikschulstruktur im Kanton Aargau vorwiegend durch viele kleine Schulen, die über ein beschränktes Angebot an Musikinstrumenten verfügen und daher den Instrumentallehrpersonen häufig nur Kleinstpensen bieten können.

Positive Effekte des Instrumentalunterrichts

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich Musizieren positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung auswirkt. Insbesondere Konzentration, Ausdauer, Teamfähigkeit, soziale Aufmerksamkeit und vernetztes Denken werden gefördert – Qualifikationen, die in der heutigen Berufswelt besonders gefragt sind. Zudem soll sich der verbesserte Zugang zur Musik auch positiv auf die Teilnehmendenzahlen in Musikvereinen und Orchestern bis hin an den Musikhochschulen auswirken. Eine Qualitätsanforderung an die Musikschulen soll daher auch eine verbindlich festgelegte Zusammenarbeit der Musikschulen mit den ansässigen Musikvereinen und Orchestern sein.

Finanzielle Auswirkungen

Dieser nun vorliegende Gesetzentwurf basiert auf zwei Postulaten, die der Regierungsrat 2009 entgegengenommen hat. Damit anerkannte der Regierungsrat den Handlungsbedarf in Sachen Instrumentalunterricht und Organisation der Musikschulen. Allerdings unterscheidet sich der aktuell vorliegende Vorschlag in der Ausgestaltung dieser Postulatsanliegen. Hätte die Umsetzung der Postulatsforderungen zu jährlichen Mehrkosten von mindestens 50 Millionen Franken geführt, belaufen sich nun die Mehrkosten für die Realisierung dieses Vorschlags für den Kanton auf jährlich rund 6 Millionen Franken und für die Gemeinden auf rund 4,7 Millionen Franken. Hingegen würden die Eltern Einsparungen in der Grössenordnung von rund 1.1 Millionen Franken erfahren.

Weiteres Vorgehen

Die Vorlage zur Neuorganisation des Instrumentalunterrichts und der Musikschulen geht vom 8. Juni bis 11. September 2012 in eine breit angelegte Anhörung. Voraussichtlich im Dezember legt der Regierungsrat die angepasste Botschaft zuhanden des Grossen Rats vor. Dieser berät voraussichtlich im März 2013 und in zweiter Beratung im November 2013 darüber. Die Neuerungen könnten frühestens auf das Schuljahr 2015/16 in Kraft treten.

Mehr zum Thema

Die Anhörung dauert bis zum 11. September 2012, die Unterlagen dazu finden Sie im kantonalen Angebot zu den Anhörungen.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport