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Freitag nach Auffahrt auch 2002 unterrichtsfrei :
Vielfachem Wunsch nach einheitlicher Regelung entgegengekommen

Wie bereits im letzten Jahr ist der Freitag nach Auffahrt, der 10. Mai 2002, unterrichtsfrei. Damit trägt Bildungsdirektor Rainer Huber einem vielfach geäusserten Wunsch vieler Eltern nach einer einheitlichen Regelung für alle Schulen des Kantons Aargau Rechnung. Der Unterrichtsausfall gilt als Kompensation zum bisher unterrichtsfreien Bettagmontag.

Die dazu in Aussicht gestellte notwendige Änderung der Verordnung über die Volksschule für eine generelle rechtliche Regelung musste zurückgestellt werden, bis die Vernehmlassung zu den Folgeerlassen (Lohndekret Lehrpersonen LLP und Verordnung über die Anstellung von Lehrpersonen VALL) zum Gesetz über die Anstellung der Lehrpersonen GAL ausgewertet ist.

Das Departement Bildung, Kultur und Sport wünscht schon heute den Schülerinnen und Schülern einen erlebnisreichen Tag und bittet, diese Übergangsregelung zur Kenntnis zu nehmen.

  • Staatskanzlei