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Förderprogramm für energieeffiziente Massnahmen soll weitergeführt werden :
Regierungsrat beantragt Grosskredit

Der Regierungsrat will mit der Förderung von erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2010 ein "Förderprogramm für energieeffiziente Massnahmen 2010 2011" beschlossen. Er beantragt dem Grossen Rat einen einmaligen Grosskredit im Umfang von 11,4 Millionen Franken für zwei Jahre. Mit diesen Mitteln soll das Förderprogramm des Kantons weitergeführt werden; als sinnvolle Ergänzung des nationalen Förderprogramms "Das Gebäudeprogramm", das sich auf die energetischen Erneuerungen von Gebäudehüllen konzentriert.

Das kantonale Programm leistet finanzielle Beiträge für Sonnenkollektoren, Holzheizungen, Wärmepumpen und für Gebäude, die nach MINERGIE-Standards erstellt werden. Die kantonalen Mittel werden durch Beiträge des Bundes ergänzt. Damit der Kanton von den Bundesmitteln profitieren kann, muss er bis zum 31. März 2010 ein bewilligtes, verbindliches kantonales Budget vorweisen können.

Neu werden die kantonalen Mittel durch einen Grosskredit über zwei Jahre und nicht wie bisher im Rahmen des jährlichen Globalbudgets der Fachstelle Energie bereitgestellt. Mit dem Förderprogramm soll der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht und die Energieeffizienz gesteigert werden. Damit leistet der Kanton Aargau einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion unserer Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern.

Vom 18. Dezember 2009 bis zum 18. Januar 2010 fand eine Anhörung zum Grosskredit statt. Von der Mehrheit der Vernehmlassenden werden die Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung des CO2-Ausstosses befürwortet. Zudem zielten mehrere Vorschläge auf eine fiskalische Entlastung von Investitionen in energieeffiziente Massnahmen. Dies ist zwar heute schon beschränkt möglich, einer weiteren Verbesserung steht jedoch das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes entgegen.

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