Fluglärm: rot, orange, oliv, grün oder ...?
:
Der Kanton Aargau nimmt Stellung zu den künftigen Betriebsvarianten des Flughafens Zürich
Baudirektor Peter C. Beyeler fordert im Namen der Aargauer Regierung eine konsequente Regelung der Nachtsperrzeiten und eine ausgewogene Verteilung des Fluglärms. Gleichzeitig sagt der Aargau ja zu einem begrenzten qualitativen Wachstum der Flugbewegungen. Nur mit diesen Rahmenbedingungen können die Forderungen der Aargauer Bevölkerung und der Wirtschaft unter einen Hut gebracht werden.
Der Kanton Aargau hat dem Bund zu den künftigen Betriebsvarianten des Flughafens Zürichs seine Stellungnahme abgegeben. Regierungsrat Peter C. Beyeler hat die vom Fluglärm betroffenen aargauischen Gemeinden regelmässig informiert und ihre Anliegen in der regierungsrätlichen Stellungnahme berücksichtigt.
Die Forderungen an das künftige Betriebsreglement sind klar: Die Flugbewegungen und damit der Fluglärm sind ausgewogen zu verteilen. Wer vom Nutzen des Flughafens profitiert, muss auch dessen Nachteil - den Lärm - solidarisch mittragen. Heute wird der Aargau mit den Hauptlandepisten im Norden und der Hauptstartpiste im Westen bereits stark belastet. Er ist bereit, seinen Teil der Lasten zu tragen, jedoch nicht in übermässigem Umfang.
Zusammen mit den Nachbarkantonen hat der Aargau sich auf wichtige Rahmenbedingungen für den Flughafen geeinigt. Die Nachtruhe soll von 2200 bis 0600 Uhr dauern, an Samstagen und Sonntagen zwingend bis 0700 Uhr. Wenn tatsächlich Nachtflüge nach 2200 Uhr notwenig sein sollten, so muss deren Zweck nachweis- und kontrollierbar dem wirtschaftsorientierten Hub dienen; Notfälle sind gesondert zu regeln. Zudem sind diese Flüge auf maximal 5000 pro Jahr zu beschränken.
Mit der Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen auf 380 000 pro Jahr - wie bereits vor einem Jahr gefordert - wird dem Flughafen ein gutes qualitatives Wachstum zugestanden. Der Aargau macht die Ausschöpfung dieses Wachstums von wirksamen Massnahmen zur Lärmbekämpfung, insbesondere auch an der Quelle, den Flugzeugen, abhängig.
Die von der Flughafenbetreiberin Unique präsentierten Betriebsvarianten genügten den Anforderungen des Kantons Aargau und der Nachbarkantone nicht . Die von Unique zusätzlich ausgearbeitete Variante "oliv" verteilt die Flugbewegungen und den Lärm; sie schneidet bezüglich der von Lärmgrenzwertüberschreitungen betroffenen Personen deutlich besser ab als beispielsweise die Variante des Runden Tisches, die aber ebenfalls eine akzeptable Lösung darstellt und weiter bearbeitet werden soll.
Für den Kanton Aargau in keiner Weise akzeptierbar sind die Varianten "rot" mit einer sehr ungünstigen Lärmbelastung sowie "orange" und "violett" mit einer einseitigen Verlagerung des Lärms in den Osten und Westen. Diese Varianten sind zwar bezüglich der Anzahl Betroffenen (im Kanton Zürich) die günstigsten und sind für Unique attraktiv, weil sie zu geringsten Lärmschutzmassnahmen und damit Kosten führen. Es geht aber nicht an, die Kriterien "Anzahl der betroffenen Personen" und "Kosten für Lärmschutzmassnahmen" so hoch zu gewichten. Auch Minderheiten haben das Anrecht auf akzeptable Lebensbedingungen.
Für den Aargau steht auch die Variante "grün" nicht zur Diskussion; sie würde den Bau einer neuen Piste bedingen, hält den Staatsvertrag nicht ein, schafft grosse Kapazitäten und belastet den Norden des Flughafens einseitig, speziell auch die Kantone Schaffhausen und Aargau. Zusammen mit der Übergangslösung ist sie für den Kanton Aargau nicht akzeptabel.
Der Kanton Aargau verlangt vom Bund - mit Unterstützung der Kantone Schaffhausen und Thrugau - die Weiterbearbeitung der Variante "oliv" parallel zur Variante des Runden Tischs.
Der Kanton Aargau wird sich zusammen mit den Gemeinden und den Nachbarkantonen weiter für eine konsensfähige Lösung im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) engagieren.