Flughafen Zürich: Regierungsrat begrüsst vorgesehene Entlastung des Kantons Aargau im Tagbetrieb und bedauert Erweiterung des Nachtbetriebs
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Stellungnahme zum Bundesratsbeschluss zum SIL 2
Die heute vom Bundesrat genehmigte Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt, Objektblatt Zürich (SIL 2), bringt dem Aargau Vor- und Nachteile. Im Tagbetrieb wird der Aargau um rund 40'000 Überflüge pro Jahr entlastet. Zudem konnte die neue Abflugroute ab der Piste 28 wie vom Kanton Aargau gefordert optimiert werden. Auf der anderen Seite bedauert der Regierungsrat, dass der Bundesrat eine langfristige Erweiterung des Nachtbetriebs um 25 Prozent genehmigt hat. Der Regierungsrat fordert, dass der Flughafen Zürich Massnahmen zur Behebung des Verspätungsproblems ergreift.
Der Bundesrat hat heute eine Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich – den sogenannten SIL 2 – genehmigt. Dabei hat er einen Teil der Forderungen aufgenommen, die der Kanton Aargau im Januar 2017 im Rahmen der Vernehmlassung gestellt hatte. Darin waren auch die Vernehmlassungen der betroffenen Gemeinden und Regionalplanungsverbände eingeflossen. Der Regierungsrat hatte in seiner Stellungnahme die Interessen aus einer Gesamtsicht abgewogen und die positiven und negativen Aspekte für den ganzen Kanton und für einzelne Regionen in die Beurteilung einbezogen. Zudem hatte der Regierungsrat die Anliegen der Motion zum neuen Abflugkonzept berücksichtigt, die der Grosse Rat am 29. November 2016 als dringlich überwiesen hatte.
Der SIL 2 bringt dem Aargau Vorteile…
Der nun vom Bundesrat genehmigte SIL 2 bringt für den Kanton Aargau – auch im Vergleich mit den Auswirkungen in anderen Kantonen – diverse Vorteile:
- Positiv wertet der Regierungsrat die Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Pünktlichkeit. So sollen unter anderem bei ausserordentlichen Wetterlagen wie Bise oder Nebel Südabflüge geradeaus ("Südstarts straight") eingeführt werden.
- Weiter begrüsst der Regierungsrat, dass die Startroute ab Piste 28 zu Destinationen im Westen und Süden neu nach Norden verschoben wird. Damit wird eine langjährige Forderung des Regierungsrats umgesetzt. Die bisherige Route über den Mutschellen wird spürbar entlastet; die Belastung wird zukünftig zwischen Mutschellen und Rohrdorfer Berg aufgeteilt. Zudem ermöglicht die neue Route, dass Flüge ab Piste 28 mit Destinationen im Osten vor der Kantonsgrenze abdrehen; der Aargau – im Speziellen Spreitenbach und Bergdietikon – wird um zirka 40'000 Überflüge pro Jahr entlastet. Zudem wurde die neue Route auf Antrag des Kantons Aargau gegenüber der ursprünglichen Planung optimiert: Sie führt nun nicht mehr mitten über das Siedlungsgebiet von Ober- und Niederrohrdorf, Neuenhof und den Ostrand des Siedlungsgebiets von Wettingen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die neue Routenführung mit Mehrbelastungen in Wettingen und Würenlos verbunden ist.
- Das Surbtal wird entlastet: Es wird aus dem Gebiet mit Lärmbelastung entlassen, weil die Startroute über das Surbtal nur noch reduziert zur Anwendung kommt.
… aber auch Nachteile
Der Regierungsrat bedauert dagegen die vom Bundesrat mit dem SIL 2 genehmigte langfristige Erweiterung des Nachtbetriebs um 25 Prozent. Bereits heute werden die erlaubten Lärmimmissionen in der Nacht massiv überschritten – insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr starten rund viermal mehr Flugzeuge als geplant. Die erhöhte Lärmbelastung ist vor allem auf verspätete Starts von schweren Langstreckenmaschinen zurückzuführen. Der Regierungsrat fordert deshalb, dass der Flughafen Zürich Massnahmen ergreift, um die Verspätungen deutlich zu reduzieren und den festgelegten Lärmrahmen einzuhalten.
Die erhöhte Lärmbelastung in der Nacht geht auch aus dem Bericht der Flughafen Zürich AG (FZAG) zum Betriebsjahr 2015 hervor. In seiner kürzlich veröffentlichten Stellungnahme forderte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Druck des Regierungsrats für den Bericht 2016 mehr Angaben: Die Verspätungen sollen detailliert ausgewiesen und die Ursachen dafür analysiert werden. Es sollen Massnahmen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte in der Nacht vorgelegt werden. Der Regierungsrat hatte in seiner Stellungnahme zum erwähnten Monitoringbericht diverse Massnahmen vorgeschlagen, um die Verspätungssituation zu verbessern, beispielsweise eine mengenmässige Beschränkung des Betriebs in den Tagesrand- und Nachtstunden. Der Regierungsrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen des Kantons Aargau einsetzen.