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Flughafen Zürich: mehr Lärm als erwartet :
Überschreitung der Planungswerte in Wettingen und Baden ist nicht akzeptabel

Nun liegen die optimierten Betriebsvarianten der Unique vor. Sie weichen massiv von ihren im letzten Herbst vorgestellten Grundvarianten ab. Der Aargau verlangt eine Neubewertung und spürbare Lärmreduktionen, insbesondere zu den Nachtstunden.

Im Rahmen der laufenden Verhandlung zum Sachplan Infrastruktur Luft (SIL) hatte die Unique den Auftrag, drei bisherige Varianten zu optimieren und diese durch die EMPA bezüglich Lärmbelastung berechnen zu lassen. Es liegen nun vor: Variante orange optimiert; Variante olive optimiert; Variante des Runden Tisches optimiert und die neue Variante beige, die den Staatsvertrag besser ausschöpft.

Die Ergebnisse sind nicht nur für den Aargau erschreckend. Nach den neuen Lärmberechnungen der EMPA werden die Gebiete, in welchen der Planungswert überschritten ist, erheblich vergrössert. In diesen Gebieten sind keine weiteren Einzonungen und Erschliessungen zulässig. Davon ist auch der grössere Teil des Baugebietes von Wettingen und der Kern von Baden betroffen. Das ist nicht akzeptabel. Der Kanton Aargau verlangt eine grundsätzliche Neubeurteilung, insbesondere wegen der Belastung während den Nachtstunden.

Der City-Airport Zürich - mitten im Siedlungsgebiet gelegen - verlangt nach einer Reduktion der Lärmbelastung. Dazu sind unter Berücksichtung der definitiven Berechnung der EMPA die gesamten Flugbewegungen kurzfristig auf 320'000 zu begrenzen; mittelfristig können sie, falls sich technisch eine Lärmverbesserung zeigt, auf 380'000 erhöht werden. Das Nachtflugregime muss erheblich eingeschränkt werden. Grundsätzlich verlangt der Aargau eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr mit einer beschränkten Ausnahmeregelung bis 22.30 Uhr (maximal 5'000 Flugbewegungen pro Jahr). Dazu muss in diesen Nachtstunden eine leisere Flotte gewählt werden. Mit einer Neuverteilung muss die heutige Nachtvariante Standard optimiert werden. Die Lärmbelastung soll sich innerhalb des für Tagesstunden massgebenden Planungswertes bewegen und abwechslungsweise auf alle vier Himmelsrichtungen verteilen.

Im Weiteren fordert der Kanton Aargau den Verzicht auf die Verlängerung der Westpiste 10-28. Die Pistenverlängerung ist allenfalls eine langfristige Massnahme. Sie kann unter den heutigen Bedingungen, die kurzfristig ein Betriebsreglement verlangen, nicht realisiert werden.

Ferner verlangt der Aargau zusätzliche Unterlagen, z.B. bezüglich Referenz-Szenarien. Schliesslich sind die Standorte der verlegten Warteräume klar zu definieren und die Auswirkungen aufzuzeigen.

Der Regierungsrat wird sich im SIL-Verfahren weiterhin vehement für den Schutz seiner Bevölkerung vor übermässigem und einseitig verteiltem Fluglärm einsetzen. Insbesondere akzeptiert er keine Behinderung der planerischen Entwicklung im Aargau, schon gar nicht in einem kantonalen Hauptzentrum wie Baden / Wettingen. Er erwartet vom Bundesrat, dass er sich für eine verträgliche Lösung einsetzt, die allen Interessen und Regionen Rechnung trägt.

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