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Flughafen: Aargau reicht erneut Beschwerde ein :
Provisorisches Betriebsreglement: Kein Lärmexport in den Aargau

Bas Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das provisorisch geänderte Betriebsreglement des Flughafens Zürich genehmigt. Der Kanton Aargau zieht den mangelhaften Genehmigungsentscheid - auch im Interesse der direkt betroffenen Gemeinden - an die Rekurskommission weiter.

Der Flughafen Zürich musste sein Betriebsreglement in den letzten anderthalb Jahren drei Mal ändern, zuerst bei der Privatisierung des Flughafens, dann zwei Mal zur Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland. Immer standen diese Änderungen unter erheblichem Zeitdruck. Geprüft und beurteilt wurden nur die Anliegen des Flughafens. Für die Anliegen der Bevölkerung reichte die Zeit nicht. Die Art und Weise, wie die Bundesbehörden die Änderungsverfahren behandeln, ist nicht akzeptabel.

Nachdem der Zürcher Regierungsrat seine Meinung geändert hat und den Flughafen weiterhin nach dem bisherigen Regime betreiben will, muss die Situation neu beurteilt werden. Der Zürcher Entscheid zielt darauf ab, die Gebiete südlich und östlich des Flughafens längerfristig zu schonen. Die Lärmbelastung soll noch über Jahre weiterhin in den Aargau und - soweit noch möglich - nach Süddeutschland exportiert werden. Damit sollen im Hinblick auf das langfristige Betriebsregime Fakten geschaffen werden.

Der Kanton Aargau erwartet von den zuständigen Bundesbehörden, dass Sie ihre Aufsicht über den Flugbetrieb in Zürich verstärken. Dabei sind die Anliegen der direkt betroffenen Bevölkerung ebenso zu berücksichtigen wie die betrieblichen Interessen. Mindestens sind die Anliegen sofort zu realisieren, in welchen Einigkeit besteht (z.B. Verlängerung der Nachtruhe).

Auch im Interesse der direkt betroffenen Gemeinden im Limmattal und in der Region Zurzach hat der Kanton Aargau eine Beschwerde eingereicht. Er verlangt, dass die Gültigkeit des provisorischen Betriebsregimes auf spätestens Ende 2004 begrenzt wird. Die Belastungen des Flugbetriebs sind aber schon kurzfristig zu begrenzen und fair zu verteilen. Der Aargau ist weiterhin gesprächsbereit. Er ist aber auch entschlossen, seine Rechte nötigenfalls auf dem Rechtsmittelweg durchzusetzen.

  • Staatskanzlei