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Finanzpaket 98: Kanton und Gemeinden tragen Bundeslasten gemeinsam :
Vernehmlassung zur dritten Etappe eröffnet

Von den zu erwartenden zusätzlichen Bundeslasten sollen der Kanton rund 45 Millionen Franken und die Gemeinden 30 Millionen in den Bereichen AHV/IV und Öffentlicher Verkehr übernehmen.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes, Landammann Dr. Ulrich Siegrist, hat am Freitag, 12. Februar 1999, das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Parteien, Verbände und Gemeinden können zu den vorgeschlagenen Massnahmen bis zum 15. April 1999 Stellung nehmen. Die Unterlagen sind im Internet unter www.ag.ch abrufbar.

Die heute bekannten zusätzlichen Bundesbelastungen ab 1997 belaufen sich bis ins Jahr 2001 auf rund 75 Millionen Franken. Von diesen Bundeslasten sollen gemäss dem regierungsrätlichen Finanzpaket 98 Kanton und Gemeinden grundsätzlich je die Hälfte übernehmen. Als Gemeindeanteil sind nun aber etwas weniger, nämlich 30 Millionen, vorgesehen. Nach Abklärung verschiedener Varianten werden die folgenden Bereiche vorgeschlagen:
- Gemeindeanteil an AHV/IV: Erhöhung per 1.1.2000 von 20% auf neu 34%; Verteilschlüssel für die Erhöhung um 14 Prozentpunkte nach Einwohnerzahl, für die bisherigen 20% unverändert nach Steuerkraft.
- Gemeindeanteil am Öffentlichen Verkehr (allgemeines Angebot des Regionalverkehrs): Erhöhung per 1.1.2001 von 16% auf neu 24% bei unverändertem Verteilschlüssel.
Die Verschiebung bei der AHV/IV bedingt eine Gesetzesrevision, also eine Volksbstimmung, während beim Öffentlichen Verkehr eine Dekretsanpassung durch den Grossen Rat vorzunehmen ist.

Die vorgeschlagenen Massnahmen laufen unabhängig, aber inhaltlich koordiniert mit dem Projekt "Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden". Das aus Vertretern von Gemeinden und Kanton zusammengesetzte Leitungsorgan "Aufgabenteilung" unter Regierungsrat Kurt Wernli (Vorsteher des Departements des Innern) wird Ende Februar 1999 ein breites Konsultationsverfahren starten. Die Realisierung der Aufgaben-Neuverteilung dürfte als Gesamtwerk mehrere Jahre in Anspruch nehmen und verfolgt gesamtpolitische Ziele.

Bei den Massnahmen des Finanzpakets 98 geht es hingegen um kurzfristig angelegte, klar überblickbare und konkrete Massnahmen, wobei vorab die Situation der Bundesfinanzen im Verhältnis Bund/Kantone/Ge-meinden den Auslöser darstellt.

  • Staatskanzlei