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Finanzkontrollbericht zu Beschaffungen im Asylbereich der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen zur vertieften Prüfung zugewiesen :
Beschaffungswesen der übrigen Departemente wird ebenfalls geprüft – Amtsgeheimnisverletzung scharf kritisiert

Das Büro des Grossen Rats beauftragt die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) mit der vertieften Behandlung des Finanzkontrollberichts zu Beschaffungen im Asylbereich. Es erteilt der Finanzkontrolle den Auftrag, auch das Beschaffungswesen der übrigen Verwaltung zu prüfen.

Das Büro des Grossen Rats hat sich an der Sitzung vom 26. April 2016 entschieden, dem Antrag der Kommission für Gesundheit- und Sozialwesen (GSW) auf Zuweisung des Berichts "Sonderprüfung; Beschaffungen für Asylunterkünfte (Revisionsbericht Nr. 2016-0331)" an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) oder an eine andere grossrätliche Kommission stattzugeben.

Das Büro beschloss, diese Aufgabe der Kommission GSW zu übertragen. Sie ist als Fachkommission für den Aufgabenbereich "Betreuung Asylsuchende" zuständig und hat auch die Oberaufsichtsfunktion wahrzunehmen.

Prüfung des Beschaffungswesens aller Departemente

Weiter wurde beantragt, die Prüfung des Beschaffungswesens auf die Departemente und die Staatskanzlei auszudehnen. Das Büro des Grossen Rats wird die Finanzkontrolle mit einer entsprechenden Sonderprüfung beauftragen. Geprüft werden soll insbesondere das Vorhandensein von geeigneten Führungs- und Entscheidungsprozessen sowie Kontrollsystemen.

Verletzung des Amtsgeheimnisses scharf kritisiert

Das Büro des Grossen Rats kritisiert die Verletzungen des Kommissions- und des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Geschäft scharf. In der Aargauer Zeitung wurde einerseits wörtlich aus dem vertraulichen Protokoll der Kommission GSW zitiert, andererseits wurde über dem Amtsgeheimnis unterliegende laufende Verhandlungen des Büros berichtet. Das Büro des Grossen Rats missbilligt Amtsgeheimnisverletzungen ausdrücklich. Sie belasten das Vertrauensverhältnis und führen dazu, dass der Meinungsbildungsprozess in den politischen Gremien gestört wird. Der Grossratspräsident hat sich bei Frau Landammann Hochuli für das Fehlverhalten entschuldigt. Die Oberstaatsanwaltschaft hat Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet.

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