Finanzkommission heisst Kantonsbudget 2013 gut
:
Budget 2013 ist ausgeglichen
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnerhöhung für Kantonsangestellte.
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat die Beratungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2014-2016 und zum Budget 2013 abgeschlossen. Die Fachkommissionen und die KAPF haben in den Detailberatungen die 43 Aufgabenbereiche mit wenigen Korrekturen gutgeheissen. Der vom Regierungsrat veranschlagte Ertragsüberschuss von rund 2,0 Millionen Franken für das Budgetjahr 2013 wird seitens der KAPF bestätigt. Dem Budget 2013 wurde mit 8 zu 4 Stimmen zugestimmt.
Ein Prozent Lohnerhöhung für Kantonsangestellte
Die KAPF folgte mit 7 zu 5 Stimmen dem Antrag des Regierungsrats, der ein Prozent mehr Lohn für die kantonalen Angestellten vorsieht. Die vorberatende Fachkommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hatte eine Erhöhung um lediglich 0,5 Prozent beantragt. Die KAPF lehnte sowohl diesen Antrag ab, als auch einen Antrag, der gar keine Lohnerhöhung vorsah.
Kantonssteuerfuss bleibt unverändert
Auch bei den Steuern folgte die Kommission den Anträgen des Regierungsrats. Der ordentliche Kantonssteuerfuss für das Budgetjahr 2013 und die Planjahre 2014-2016 wird auf 94 Prozent belassen. Für die natürlichen Personen ergibt sich daraus ein Kantonssteuerfuss inklusive Spitalsteuerzuschlag von 109 Prozent, für juristische Personen von 114 Prozent.
Kommission fordert ausgeglichenes Budget 2014
Der Regierungsrat rechnet für die Jahre 2014-2016 mit einem Defizit von 19,8, 23,0 und 49,1 Millionen Franken. Die Auflösung der Bilanzausgleichsreserve im Umfang von 43,0 (2013), 58,0 (2014), 56,7 (2015) und 29,1 Millionen Franken (2016) ist in diesem Ergebnis bereits enthalten. Die Kommission fordert den Regierungsrat in diesem Zusammenhang auf, das Budget für das Jahr 2014 ausgeglichen zu gestalten.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2014-2016 und das Budget 2013 werden voraussichtlich am 27. November 2012 im Grossen Rat behandelt.