Finanzierung der Tierseuchenbekämpfung neu geregelt
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Regierungsrat verabschiedet neues Tierseuchengesetz
Der Regierungsrat verabschiedete an seiner letzten Sitzung zuhanden des Grossen Rats den Entwurf des kantonalen Einführungsgesetz zum eidgenössischen Tierseuchengesetz (EG TSG).
Rund 75 Vernehmlassungsantworten wurden zum Gesetzesentwurf eingereicht. Dieser ist in Fachkreisen auf ein positives Echo gestossen.
Neu ist eine grundsätzlich paritätische Lastenverteilung bei der Tierseuchenbekämpfung zwischen der öffentlichen Hand (Bund und Kanton) und Privaten. Letztere haben ein wirtschaftliches Interesse an einer wirksamen Tierseuchenbekämpfung, sind aber oft auch für die Entstehung oder Verbreitung von Tierseuchen mitverantwortlich. Dies bedeutet, dass der Kanton 50 % der Kosten der Tierseuchenbekämpfung (unter Anrechnung der vom Bund geleisteten Beiträge) trägt. Die andere Hälfte soll über Tierhalterbeiträge und Viehhandelsgebühren finanziert werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Tierseuchenbekämpfung ein erhebliches öffentliches Interesse zugrunde liegt. Mit der Schaffung eines Tierseuchen-Ausgleichsfonds wird sichergestellt, dass diese Mittel zweckgebunden für die Tierseuchenbekämpfung verwendet werden.
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzesentwurfs bildet die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kanton ist verantwortlich für die Tierseuchenbekämpfung. Die Gemeinden übernehmen die Verantwortung für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.