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FH Aargau Windisch: Gesamtsanierung der Gebäude :
Abweisung von Submissionsbeschwerden durch das Verwaltungsgericht

Die Gebäude der HTL Süd müssen umfassend saniert werden. Im Vordergrund steht dabei die Beseitigung und Entsorgung grosser Mengen von Asbest. Gegen die Asbest-Arbeitsvergabe des Regierungsrates reichten zwei unterlegene Firmen beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein.

Der Regierungsrat hat bei seinen Erwägungen die Kriterien Preis, Leistungsfähigkeit der Unternehmung, Termine und Referenzen in dieser Reihenfolge und entsprechender Gewichtung berücksichtigt. Die Arbeiten wurden an die nach dem Preis im zweiten Rang platzierte Firma vergeben, welche aber in der Gesamtbeurteilung aller Kriterien am besten abschnitt. Daraufhin haben die nach Preis im ersten und dritten Rang klassierten Unternehmungen mit verschiedenen Begründungen Beschwerden eingereicht.

Mit Datum vom 23. September 2002 hat das Verwaltungsgericht die beiden Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Die Entscheide könnten innert 30 Tagen beim Bundesgericht mit einer staatsrechtlichen Beschwerde angefochten werden. Mit der Vorbereitung der Sanierung des Hauptgebäudes der Fachhochschule kann unverzüglich begonnen werden.

Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan gingen allerdings durch die Beschwerden mehrere Monate verloren. Somit wird der Bezug des sanierten Hauptgebäudes nicht auf Semesterbeginn im Herbst 2003, sondern voraussichtlich erst im Frühling 2004 möglich sein. Die bereits ausquartierten Fachabteilungen müssen daher länger in ihren Provisorien bleiben, was höhere Mietkosten mit sich bringen wird.

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