Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau bleibt bestehen
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montag, 20. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Aufgrund der aktuellen Wetter- und Niederschlagsprognosen wird das Feuerverbot in und rund um die Aargauer Wälder aufrechterhalten.
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage bedeuten weiterhin grosse Waldbrandgefahr. Obwohl am Mittwoch und Donnerstag mit Niederschlägen gerechnet wird, werden diese voraussichtlich zu keiner nachhaltigen Entspannung führen. Damit bleibt das von der Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das geltende Brandschutzrecht, erlassene Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern bestehen. Das Verbot ist notwendig, weil der Waldboden ausgetrocknet ist und die Brandgefahr gross ist.
Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Nebst dem Feuerverbot ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen Niederschlägen wieder aufgehoben.
Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.
Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Die nächste Lagebeurteilung erfolgt am Montag, 27. Juli 2015. Sollte die Trockenheit weiter anhalten und die erforderlichen Niederschläge ausbleiben, ist mit dem Erlass eines generellen Verbots für das Feuern im Freien inklusive dem Abbrennen von Feuerwerk zu rechnen.