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Feuerungskontrollen auch durch das Servicegewerbe :
Liberalisierung unter Behördenaufsicht

Der Grosse Rat hat im Oktober 1998 beschlossen, dass die Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen die Messungen der periodischen Kontrolle auch einer Wartungsfirma über-tragen können, sofern diese die Anforderungen in personeller und technischer Hinsicht erfüllt.

Feuerungsanlagen müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Seit dem 1. Oktober 1999 können die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer selber entscheiden, ob sie ihren Heizkessel nach wie vor durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder durch das Servicegewerbe überprüfen lassen wollen.

Das Servicegewerbe muss die Feuerungsrapporte mit einer Vignette versehen an den amtlichen Feuerungskontrolleur weiterleiten. Mit dem Vignettenpreis von Fr. 40.- werden die Kosten für die administrativen Arbeiten und Stichproben abgegolten. Da die Spesen und eine Kontrollmessung ohnehin im Serviceabonnement enthalten sind, kann das Servicegewerbe die Feuerungskontrolle in Verbindung mit Servicearbeiten trotzdem kostengünstiger anbieten als der amtliche Feuerungskontrolleur. Das Servicegewerbe hat somit die Möglichkeit, im Rahmen der Servicearbeiten gleichzeitig die Feuerungskontrolle durchzuführen.

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