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Feuerbrand: Verstellverbot für Bienen :
Vorsorgliche Massnahme vom 1. April – 30. Juni 2007

Während der Blüte der Kernobstbäume kann die gefährliche Bakterienkrankheit Feuerbrand durch Bienen verbreitet werden. Vom 1. April bis am 30. Juni 2007 ist als vorsorgliche Massnahme das Verstellen von Bienen aus dem Feuerbrandbefallsgebiet in Nichtbefallsgebiete verboten.

Der Kantonale Pflanzenschutzdienst hat in Absprache mit der Unterabteilung Veterinärdienst und dem Kantonalen Bieneninspektor in 137 Aargauer Gemeinden jegliches Verstellen von Bienen aus dem Feuerbrandbefallsgebiet in Nichtbefallsgebiete verboten. Diese Massnahme bezieht sich auf das Wandern, den Verkauf oder das Verschenken von Bienen sowie das Auf- und Abführen von Begattungskästchen. Ausgenommen von dieser Massnahme sind Bienenvölker, die in Höhenlagen über 1'200 Meter verbracht werden oder während mindestens zwei Tagen vor dem Verstellen in befallsfreie Gemeinden eingesperrt werden.

Als unterstützende Massnahme einer vorsorglichen

Bekämpfungsstrategie gegen die Bakterienkrankheit Feuerbrand wurden 1996 erstmals Beschränkungen zum Verstellen von Bienen in der Praxis eingeführt. Mit den verfügten Massnahmen soll verhindert werden, dass Feuerbrand aus einem Befallsgebiet in befallsfreies Gebiet getragen wird. Dabei wurde hauptsächlich die grossflächige Verbreitung ins Auge gefasst. Das sprunghafte Auftreten und die räumliche Ausbreitung von Feuerbrand machen eine jährliche Neubeurteilung der Situation nötig. Als Befallsgebiete abgegrenzt werden ehemalige Feuerbrand-befallsherde sowie genügend grosse Schutzzonen um die Herde herum.

Massive Schäden im Jahr 2006

Laut Matthias Müller, Leiter Pflanzenschutzdienst Aargau, hat die gefährliche Bakterienkrankheit Feuerbrand im Jahr 2006 in 20 Aargauer Gemeinden zum Teil massiv zugeschlagen. In Wöflinswil musste im Spätherbst eine ganze Birnenanlage vernichtet werden. Stark betroffen waren auch die Region Ehrendingen (Gemeinden Schneisingen, Siglistorf, Ehrendingen, Wislikofen, Freienwil und Lengnau), das obere Wynental (Gemeinden Menziken, Reinach, Burg und Beinwil am See) sowie die Region Oftringen (Gemeinden Oftringen, Aarburg und Rothrist). Weitere Einzelherde mussten in den Gemeinden Beinwil (Freiamt), Effingen, Hallwil, Kölliken, Meisterschwanden und Wettingen getilgt werden.

Grosser Einsatz der Gemeinden

Die zum Teil unerwartet aufwändigen Rodungs- und Kontrollarbeiten wurden von den Gemeinden hervorragend gemeistert. Jede Gemeinde führte von Ende Juni bis Mitte Oktober 2006 in Synergie mit der Ambrosia-Überwachung eine Feuerbrand-Grobkontrolle von mindestens einem Tag durch. Vorrangig wurde die Umgebung der registrierten Schutzobjekte kontrolliert. In zweiter Priorität wurden öffentliche Anlagen, Hausgärten, Hochstämme und Hecken überwacht.

  • Departement Finanzen und Ressourcen