Feuerbrand: Pflanzverbot für Weissdorn
:
500 Meter um Schutzobjekte darf kein Weissdorn mehr angepflanzt werden
Ab sofort tritt ein begrenztes Pflanzverbot für den auf Feuerbrand stark anfälligen Weissdorn in Kraft. Dieser darf im Umkreis von 500 Metern um aner-kannte Schutzobjekte nicht mehr angepflanzt wer-den. Mit dieser Schutzobjekt-Strategie wird das Ri-siko eines Feuerbrand-Grossbefalls abgewehrt.
Die gemeingefährliche Bakterienkrankheit Feuerbrand kann nur vorbeugend bekämpft werden. Die Fachstelle Pflanzen-schutz hat deshalb nach Rücksprache mit der Task Force Feuerbrand ein neues Bekämpfungskonzept für den Kanton Aargau erarbeitet, welches vom Regierungsrat gut gehei-ssen wurde. Ergänzend zum Anbau- und Pflanzverbot für anfällige Zierpflanzen wird für den auf Feuerbrand stark an-fälligen Crataegus L. (Weissdorn) eine Schutzobjekt-Strategie eingeführt. Ab sofort darf kein Weissdorn mehr im Umkreis von 500 Metern um aktuell 143 registrierte Objekte wie Baumschulen, Kernobstanlagen oder wertvolle Hoch-stammbestände angepflanzt werden. Somit wird das Risiko eines Feuerbrand-Grossbefalls abgewehrt. Das Pflanzverbot gilt als Moratorium für mindestens 5 Jahre. Bestehende Weissdornsträucher im Anpflanzverbot müssen nicht vor-sorglich gerodet werden. Die registrierten Schutzobjekte mit dem Anpflanzverbot für Weissdorn können unter www.feuerbrand-ag.ch oder auf der Gemeinde eingesehen werden.
Besitzerinnen und Besitzer von registrierten Schutzobjekten haben sich verpflichtet, ihr Objekt und dessen Umkreis von 250 Meter mindestens zweimal jährlich auf Feuerbrandbefall zu kontrollieren. In der Folge profitieren diese von der Durchsetzung des Anpflanzverbotes für Crataegus L. (Weissdorn) im Umkreis von 500 Meter um ihr Objekt. Zu-sätzlich wird die Umgebungskontrolle intensiviert und ein Befall in der direkten Umgebung des Schutzobjektes prioritär bekämpft.
Befallskontrollen durch die Gemeinden
Von Ende Juni bis Mitte September 2004 finden in allen Aar-gauer Gemeinden Kontrollen gegen die gefährliche Bakteri-enkrankheit Feuerbrand statt. Vorrangig wird die Umgebung der registrierten Schutzobjekte kontrolliert. Damit auch ver-borgene Pflanzen besichtigt werden können, ist es wichtig, den Verantwortlichen freien Zugang zu den privaten Grund-stücken zu gewähren.
Wie wichtig Prävention und Kontrolle bei der Bakterien-krankheit Feuerbrand ist, zeigen aktuelle Befallsbilder aus dem Vorarlberg. Laut Experten ist dort jede Kernobstanlage von der Krankheit betroffen sein. Der Feuerbrand wird dort zur Existenzfrage.
In der Schweiz mussten bis jetzt in 93 Gemeinden vom Feu-erbrand befallene Pflanzen vernichtet werden. Betroffen ist vor allem der Kanton St. Gallen.
Im Kanton Aargau sind in diesem Jahr keine Fälle von Feu-erbrand aufgetreten.