Feuerbrand: Lancierung Frühwarnsystem
:
Rasche Einschätzung der Befallssituation
Auf Antrag der Task Force Feuerbrand lanciert der Pflanzenschutzdienst Aargau ein Frühwarnsystem Feuerbrand. Dank einem gezielten Monitoring kann die aktuelle Befallssituation frühzeitig eingeschätzt werden. Damit werden die umfangreichen Bekämpfungsmassnahmen gegen die gefährliche Pflanzenseuche optimiert.
Im Kanton Aargau lanciert der Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg zum Start der Feuerbrand-Saison 2008 ein Frühwarnsystem. Aktuell befinden sich zehn auf den ganzen Kanton verteilte Gemeinden als Modellgemeinden in diesem Frühwarnsystem. Pro Gemeinde werden im zweiwöchigen Rhythmus genau definierte Kontrollobjekte an bestimmten Standorten auf Feuerbrandbefall und dessen Entwicklung kontrolliert. Als Kontrollobjekte werden beispielsweise Hochstammgärten, Waldränder, oder Gebiete mit letztjährigem Befall bezeichnet. Die Resultate der Frühwarnkontrollen werden jeweils umgehend dem Pflanzenschutzdienst mitgeteilt und registriert. Dadurch kann die Ausbreitung und Intensität des Befalls genauer abgeschätzt werden. Zusätzlich erhofft man sich neue Erkenntnisse über das Präventions - und Bekämpfungsmanagement des Feuerbrandes.
Regional verstärkte Kontrollen
Sobald eine Modellgemeinde Befall verzeichnet, werden laut Matthias Müller, Leiter Pflanzenschutzdienst Aargau, die Feuerbrandkontrollen in den umliegenden Gemeinden der Region per sofort aktiviert. Zeigen sich in der kontrollierten Region ebenfalls grössere Befallsintensitäten, werden unter Einbezug der Task Force Feuerbrand, als beratendes Organ des Regierungsrats, weitere Vorgehensmassnahmen diskutiert. Unter anderem kann es sich dabei um einen Wechsel in die Schutzobjektstrategie handeln.
In der Schutzobjektstrategie wird prioritär ein Gürtel von 500 Metern rund um Schutzobjekte feuerbrandfrei gehalten der Befall wird in dieser Zone somit wie bis anhin getilgt. Allfällige Schutz - und Bekämpfungsmassnahmen wie auch deren Kosten im restlichen Gebiet ausserhalb der Schutzzonen unterliegen jedoch der Verantwortung der Grundeigentümer.
Schutzobjekte
Schutzobjekte sind Bestände von Feuerbrand-Wirtspflanzen, die als besonders wertvoll erachtet werden. So können beispielsweise Hochstamm-Obstgärten oder Erwerbsobstanlagen angemeldet werden. Der Besitzer verpflichtet sich dabei zu einer regelmässigen Kontrolle der Objekte und deren Umgebung im Radius von 250 Metern. Im Gegenzug profitiert er von einem verstärkten Kontrollangebot der Gemeinde im erweiterten Bereich seines Schutzobjektes sowie der Bekämpfungspriorität bei Befallsausbruch.
Mehr Infos zu Feuerbrand und Schutzobjekten finden sich auf: www.feuerbrand-ag.ch.